Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn. 2123/23, 2123/24, 2082/23 und 2082/24 der Gemarkung Baunach, Max-Schnös-Weg 21.

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wurde aufgrund nur geringfügiger Befreiungen im Zuge der laufenden Verwaltung erteilt. Bei der Prüfung im Landratsamt wurde festgestellt, dass eine weitere Befreiung erforderlich ist.

Der Bebauungsplan „Hemmerleinsleite IV – 3. Änderung“ legt fest, dass Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen einen Abstand von 50 cm zu Traufe, Ortgang und First einhalten müssen.

Die Bauherren beabsichtigen, die Dachfläche möglichst flächig mit PV-Modulen zu belegen. Aus diesem Grund wird zum First sowie zur Traufe hin nur ein Abstand von 32 cm erreicht. Es liegt im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses, die Befreiung zu erteilen. 

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung vom Mindestabstand von Photovoltaikmodulen für den Neubau eines Einfamilienwohnhaues mit Doppelcarport auf dem Grundstück „Max-Schnös-Weg 21“ (Fl.Nr. 2123/23, 2123/24, 2082/23 und 2082/24 der Gemarkung Baunach).