Die Stadtratsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

„Für den Bereich des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“ muss der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zum 18. Mal geändert werden, da sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickeln müssen. Das Planungsbüro hat hierzu einen Vorentwurf erstellt.“


Aufstellungsbeschluss

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Baunach im Bereich des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“.

 

Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Flächennutzungsplanänderungsverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet. Somit sind die Flurnummer 877 (ganz) und Teilflächen der Flurnummern 268, 37 und 37/1 der Gemarkung Priegendorf betroffen.

 

Der Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 6.062 m².

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

 

-               Im Norden/ Nordosten von einem Wirtschaftsweg

-               Im Osten/Südosten von gemischter Baufläche

-               Im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen .

 

Die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Fläche soll zukünftig als Gemischte Baufläche genutzt werden. Die Stadt Baunach beabsichtigt im nördlichen Geltungsbereich der zukünftigen gemischten Baufläche eine Unterstellhalle für Maschinen für einen örtlichen Betrieb zu ermöglichen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07. November 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.