Die Mitglieder des Stadtrats haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:

 

„Wie im vergangenen Jahr sollen auch in 2024 wieder zwei Märkte ohne Volksfestcharakter mit verkaufsoffenem Sonntag angeboten werden. Folgende Termine sind angedacht und mit den Gewerbetreibenden abgestimmt:

 

Frühlingsmarkt: Sonntag, 05. Mai 2024 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Herbstmarkt: Sonntag, 29. September 2024 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Die Marktfestsetzung richtet sich nach § 69 Gewerbeordnung (GewO). Voraussetzung für die Festsetzung eines Jahrmarktes im Sinne von § 68 Abs. 2 GewO ist, dass eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern vertreten ist. Dies ist in der Regel bei mindestens 12 gewerblichen Marktteilnehmern der Fall.

Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn diese Tage von den Landesregierungen oder den Gemeinden durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Sonntage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden.

Die Stadt Baunach muss daher nach § 14 Abs. 1 LadSchlG eine Verordnung über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Märkten erlassen. Das Verordnungsgebiet erstreckt auf den Marktbereich im Sinne von § 2 der Marktsatzung.

Vor dem Erlass der Verordnung sind folgende Träger öffentlicher Belange zu beteiligen:

 

  • der Einzelhandelsverband,
  • die Gewerkschaften,
  • die örtlichen Kirchen,
  • die Industrie- und Handelskammer,
  • die Handwerkskammer sowie
  • das Landratsamt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde am 26. Januar versendet. Frist für Stellungnahmen war der 15. Februar. Die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Landratsamt sowie der Handelsverband Bayern haben Stellungnahmen abgegeben und keine Einwände erhoben.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mit E-Mail vom 26. Januar eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme lautet ausschnittsweise wie folgt:

 

„[…] Der Sonntagsschutz ist sowohl in der Bayerischen Verfassung als auch im Grundgesetz besonders geschützt. Seitens der Gewerkschaft sagt keiner etwas, wenn plötzlich ein Versorgungsbedürfnis der Bevölkerung entsteht und somit an Sonntagen geöffnet werden muss. Das hatten wir jüngst in Oberbayern nach dem schlimmen Hagel. Hier öffneten Baumarkte und Glaser, Metzgereien und Lebensmittelbetriebe. Aber aufgrund von Märkten den Sonntagsschutz maßgeblich hinten anzustellen, ist mit uns als Gewerkschaft nicht zu machen. Die Beschäftigten des Handels haben ihren Sonntag zur Erholung verdient. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im Handel kaum mehr gegeben. Der Fachkräftemangel im Handel ist überall spürbar. Weitere Arbeitstage an Sonntagen tragen nicht dazu bei, dass die Berufe im Handel an Attraktivität einen Zugewinn zu verzeichnen haben. Der Verdrängungswettbewerb im Handel wird durch verkaufsoffene Sonntage zusätzlich angeheizt. Hiervon sind besonders die kleinen Betriebe betroffen. Verkaufsoffene Sonntage schaden den HändlerInnen. Der Umsatz fehlt in der Folgewoche. Es nützt auch nichts, wenn man schreibt, dass die Beschäftigten nicht verpflichtet sind, an den Sonntagen zu arbeiten. Meint man wirklich, dass Beschäftigte aktiv „nein“ sagen, wenn sie befristet sind oder noch in der Probezeit stecken? Wir lehnen verkaufsoffene Sonntage ab und behalten uns rechtliche Schritte ausdrücklich vor, sollte die Verordnung verabschiedet werden. […]“.

 

Aus Sicht der Verwaltung liegen die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung vor, aus rechtlicher Sicht dürfte nichts gegen die Verordnung sprechen. Die Gewerkschaft bezog sich in ihrer Stellungnahme auf die Verordnung in Hallstadt, die vom Verwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden war. Diese ist jedoch mit der vorliegenden Verordnung nicht vergleichbar, da in Hallstadt das Hafengebiet für verkaufsoffen erklärt werden sollte. Das Verkaufsgebiet in Baunach ist deutlich kleiner und liegt auch nur im tatsächlichen Bereich der Märkte.“

Stadtratsmitglied Jäger bat darum, die angekündigte Nachbesprechung zum Stadtfest und zu künftigen Festen jeweils zeitnah auch durchzuführen.


Beschluss:          17 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „Verordnung über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen für das Jahr 2024“.

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Verordnung beauftragt.