Der Antrag der Pfadfinder Baunach vom 25.02.2024 auf nachträgliche Gewährung der Jugendförderung 2023 ist in der Verwaltung eingegangen. Dieser ist der Vorlage beigefügt. Durch ein Missverständnis zwischen den aktiven Pfadfindern und dem Förderverein ist der Antrag 2023 zusammen mit der Mitgliederliste als Nachweis für den Förderantrag nicht rechtzeitig der Stadt Baunach übermittelt worden und wurde erst bei der Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 bemerkt. Daher wurde der Antrag auf Jugendförderung 2023 erst im Februar 2024 gestellt.

 

Unter Besondere Voraussetzungen für die einzelnen Förderzwecke, A.  Allgemeine Zuschüsse für die Jugendarbeit in den Vereinen (Basisförderung für Jugendarbeit) der Förderrichtlinie Stadt Baunach heißt es „Anträge auf Bezuschussung der Jugendarbeit sind unaufgefordert bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres bei der Stadt Baunach einzureichen. Es liegt in der eigenen Verantwortung der Antragsberechtigten, bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres einen Zuschussantrag bei der Verwaltung einzureichen. Bei einem verspäteten Eingang nach dem 31.03. oder einem Eingang des Antrags ohne die nachfolgend aufgeführten Unterlagen und Daten erfolgt keine Zuschussgewährung.“. Zudem befinden wir uns mittlerweile bereits in der neuen Förderperiode und im Haushaltsjahr 2024.

 

Vergleichsweise konnten im Jahr 2023 die verspäteten Anträge auf Jugendförderung von der Kirchenverwaltung Reckenneusig sowie der Dorfgemeinschaft Reckenneusig ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb aufgrund der klaren Vorgaben in der Satzung, der Antrag der Pfadfinder Baunach zur nachträglichen Gewährung der Jugendförderung 2023 abgelehnt werden.

 

Mit der Kirchenverwaltung sowie Dorfgemeinschaft Reckenneusig konnte anstatt der Jugendförderung ein Projekt im Rahmen des Regionalbudget der Baunach Allianz als „Ersatzleistung“ gefördert werden. Dies wäre beispielsweise auch bei den Pfadfindern möglich.

 

Der Antrag der Pfadfinder Baunach für das Förderjahr 2024 wurde fristgemäß am 21.02.2024 in der Verwaltung eingereicht. Hier erfolgt eine Auszahlung der Förderung seitens der Verwaltung.

 


Beschluss:          16 : 1

 

Der Stadtrat lehnt den Antrag auf nachträgliche Gewährung der Jugendförderung 2023 der Pfadfinder Baunach ab. Laut Förderrichtlinie muss der Antrag bis zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres in der Verwaltung eingereicht werden.