Die Mitglieder des Stadtrats haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung zur Kenntnis erhalten:

 

 

„Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist nach dem Abwasserabgabengesetz eine Abgabe zu entrichten. Dabei handelt es sich um die sog. Abwasserabgabe. Für das Abwasser aus der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung wird die Abwasserabgabe von der Stadt Baunach getragen. Da die Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Einrichtung ist, werden diese Kosten in die Gebührenkalkulation mit eingerechnet. Alle Benutzerinnen und Benutzer der städtischen Kläranlage werden somit über die Kanalgebühren an den Kosten beteiligt.

Alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die ihr Abwasser nicht in die Kläranlage einleiten (sog. Kleineinleiter), werden von den Kanalgebühren nicht erfasst.

Nach Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwassergesetzes (BayAbwAG) sind bei Kleineinleitern, die weniger als 8 m³ Schmutzwasser pro Tag einleiten, die Gemeinden abgabepflichtig. Für diese Anlagen muss also die Stadt Baunach die Abwasserabgabe entrichten. Gemäß Art. 8 Abs. 3 BayAbwAG sollen die Gemeinden eine Kommunalabgabe von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erheben, um die entstandenen Kosten wieder einzunehmen.

Hiervon hat die Stadt Baunach im Januar 1982 Gebrauch gemacht und eine entsprechende Satzung erlassen. Diese Satzung wurde zuletzt im Jahr 1991 geändert. In dieser Satzung sind noch DM-Beträge ausgewiesen, weshalb ein Neuerlass der Satzung geboten ist.

 

Der Abgabesatz beträgt nach § 9 des Abwasserabgabengesetzes pro Schadeinheit 35,79 €, wobei dieser Betrag bei Kleineinleitern um 50 % reduziert wird. Die Abwasserabgabe wird bei Kleineinleitern nicht erhoben, wenn das Schmutzwasser in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird und eine ordnungsgemäße Schlammentsorgung erfolgt.

 

In der Stadt Baunach wird die Abwasserabgabe für Kleineinleiter aktuell nur bei einem Anwesen erhoben, dies kann sich prinzipiell jedoch ändern.“

 

Aus der Mitte des Stadtrats kam die Frage was mit Schmutzeinheit gemeint sei und ob künftig beabsichtig sei, weitere Kleineinleiter zuzulassen. Der Vorsitzende erklärte, dass dies nicht der Fall sei und es aktuell einen einzigen Fall im Stadtgebiet gibt.

 


Beschluss:          14 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.