Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 367/31 der Gemarkung Gerach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortenleite“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Ortenleite“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Trennsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

 

Die geplante Garage soll teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen errichtet werden

 

Vollgeschosse

 

Anstatt I+D plant der Antragsteller zwei Vollgeschosse (II)

 

Dachneigung

 

Der BPlan legt für Walmdächer eine Dachneigung von 38° - 48° fest. Der Antragsteller plant 22°

 

Kniestock

 

Der BPlan legt einen Kniestock bis 75 cm fest. Der Antragsteller plant ein komplettes Obergeschoss und daher einen Kniestock von 2,68 m.

Die erforderlichen Stellplätze, welche sich aus dem Bebauungsplan ergeben, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die beantragten Befreiungen bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt wurden, müssen auch hier die Befreiungen erteilt werden.

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

Gemeinderatsmitglied Michaela Batz verlässt von 19.24 Uhr bis 19.30 Uhr den Sitzungssaal und ist bei der Abstimmung anwesend.


Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach stimmt den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück der Gemarkung Gerach, Fl.Nr. 367/31, 96161 Gerach, Ortenleite 14 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Baugrenze durch die Garage

-          zur Abweichung der Dachneigung

-          zur Abweichung der Vollgeschosse

-          zur Überschreitung des zulässigen Kniestockes

werden erteilt.