Sitzung: 28.01.2021 Gemeinderat Gerach
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Ortenleite“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Trennsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.
Baugrenze
Die geplante Garage soll teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen errichtet werden
Vollgeschosse
Anstatt I+D plant der Antragsteller zwei Vollgeschosse (II)
Dachneigung
Der BPlan legt für Walmdächer eine Dachneigung von 38° - 48° fest. Der Antragsteller plant 22°
Kniestock
Der BPlan legt einen Kniestock bis 75 cm fest. Der Antragsteller plant ein komplettes Obergeschoss und daher einen Kniestock von 2,68 m.
Die erforderlichen Stellplätze, welche sich aus dem Bebauungsplan ergeben, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Auf Grund der Tatsache, dass die beantragten Befreiungen bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt wurden, müssen auch hier die Befreiungen erteilt werden.
Informationen in bzw. aus der Sitzung:
Gemeinderatsmitglied Michaela Batz verlässt von 19.24 Uhr bis 19.30 Uhr den Sitzungssaal und ist bei der Abstimmung anwesend.
Der Gemeinderat
der Gemeinde Gerach stimmt den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage
auf dem Grundstück der Gemarkung Gerach, Fl.Nr. 367/31, 96161 Gerach,
Ortenleite 14 zu.
Die beantragten Befreiungen
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zur Überschreitung der Baugrenze durch die
Garage
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zur Abweichung der Dachneigung
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zur Abweichung der Vollgeschosse
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zur Überschreitung des zulässigen Kniestockes
werden erteilt.