Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Mit Schreiben vom 25. Juli 2021 beantragten die Antragsteller die Einbeziehung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 746 der Gemarkung Gerach in den Innenbereich, um dieses bebauen zu können. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

Das Grundstück befindet sich am nordwestlichen Rand von Mauschendorf entlang des Ringweges:

 

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerach als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

 

Für die planungsrechtliche Schaffung einer Bebaubarkeit kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht:

 

  1. Bebauungsplan

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes (mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes) wäre das klassische Verfahren zur Ermöglichung einer Bebauung. Da ein solches Verfahren aber aufwändig ist und auch Kosten verursacht, würde es sich anbieten, die östlich angrenzenden Flächen mit einzubeziehen. Voraussetzung hierfür wäre aber natürlich die Zustimmung der dortigen Eigentümer. Sollte dies nicht gehen, wäre aber auch ein Bebauungsplan nur für das eine Grundstück möglich.

 

  1. Einbeziehungssatzung

 

Der Erlass einer Einbeziehungssatzung käme wohl ebenfalls in Betracht. Mit einer solchen Satzung können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden, wenn diese Flächen durch die angrenzende Bebauung entsprechend geprägt sind.

Im Kindergartenweg wurde eine solche Einbeziehungssatzung erlassen. Bereits dort war das Landratsamt in seiner Stellungnahme recht kritisch und stellte fest, dass es nicht erkennbar sei, inwieweit sich das dortige Grundstück für eine derartige Einbeziehung aufdränge. Dort grenze lediglich in östlicher Richtung Wohnbebauung an.

Beim vorliegenden Grundstück grenzt lediglich in südöstlicher Richtung ein Gebäude an, in die anderen Richtungen ist es frei von entsprechender Bebauung. Eine Prägung des Grundstücks durch diese angrenzende Bebauung dürfte voraussichtlich nicht gegeben sein. Auch im Hinblick auf die Bedenken des Landratsamtes bei der Satzung im Kindergartenweg (hier war die Prägung deutlich stärker) wird daher von einer Einbeziehungssatzung eher abgeraten.

 

In beiden Fällen wird jedoch eine externe Fachplanung im Hinblick auf die naturschutzfachliche Bewertung des Grundstücks erforderlich. Sowohl bei einem Bebauungsplan als auch bei der Einbeziehungssatzung wäre eine solche Bewertung und ggfs. die Schaffung von Ausgleichsflächen erforderlich.

 


Beschluss:          7 : 1

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach stimmt den Antrag auf Einbeziehung des Grundstückes mit der Fl. Nr. 746 der Gemarkung Gerach in den Innenbereich zu. Die Verwaltung wird beauftragt eine Einbeziehungssatzung zu erstellen.