Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Gemeinde Reckendorf beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reckendorf Nord“ zur Ausweisung eines Gewerbegebietes. Das Gebiet liegt am nördlichen Ortsausgang von Reckendorf, westlich der Bundesstraße und wird über das Gewerbegebiet Knockäcker erschlossen.

 

 

Aus Sicht des Bauamtes werden die Belange der Gemeinde Gerach nicht beeinträchtigt.

 


Beschluss:          6 : 0

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Planungen der Gemeinde Reckendorf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reckendorf Nord“. Einwände werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.