Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Nachdem der Dienstleistungsvertrag mit dem Totengräber, Herrn Schmitt,  neu gefasst wurde und Dominik Lavinger eine Gebührenkalkulation für den Geracher Friedhof erstellt hat, muss die Friedhof-Abgabesatzung überarbeitet werden. Die Grabgebühren in § 3 wurden durch Dominik Lavinger neu kalkuliert. Diese erhöhen sich zwar, andererseits entfällt die bisher in Rechnung gestellte Investitionsumlage. Eine solche Umlage darf bei kostenrechnenden Einrichtungen wie dem Friedhof nicht verlangt werden, die Kosten müssen über die Gebühren umgelegt werden.

Die Bestattungsgebühren in § 4 erhöhen sich ebenfalls, hier werden aber nur die Kosten von Herrn Schmitt weitergegeben. Auch die sonstigen Gebühren nach § 5 ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag.

Dieser Vorlage ist der Änderung der 1. Änderungssatzung sowie die Satzung mit eingearbeiteter Änderung (zum besseren Verständnis) beigefügt. Blau markiert sind geänderte / aktualisierte Passagen, rote Stellen sollen gestrichen werden.

 


Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „1. Änderungssatzung der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gerach“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Sascha Günther wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung beauftragt.