Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 320/43 der Gemarkung Lauter. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchenäcker / Untere Wiesen - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Kapellenberg“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind in der Straße „Kapellenberg“ vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Kniestock

 

Der Antragsteller plant einen Kniestock mit der Gesamthöhe von 1,50 m. Im Bereich des Bebauungsplanes wurden bereits Befreiungen bezüglich des Kniestocks erteilt, allerdings nur bis 0,75 m. Begründet wird die Befreiung mit dem Wunsch des Bauherrn.

 

Vollgeschosse

 

Der Antragsteller plant die Unterkellerung des Wohnhauses sowie die Unterkellerung der Garage. Das Erd- bzw. das Obergeschoss sind beide als Vollgeschoss zu werten, eventuell ist der Keller ebenfalls als Vollgeschoss zu werten.

 

Dachgauben

 

Der Bebauungsplan legt fest, dass Dachgauben bei einer Dachneigung ab 38° zulässig sind. Das Einfamilienhaus wurde mit einer Dachneigung von 30° geplant.

 

Auch beantragt der Antragsteller eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Grenzbebauung Art. 6 BayBO) da die mittlere Wandhöhe der Garage nicht eingehalten wird. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Gemeinde Lauter erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Kniestock mit einer Höhe von 1,50 Metern doppelt so hoch ist wie die bereits erteilten Befreiungen.“

 

Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt, da Herr Bastian Römmelt und Frau Kristin Schnitzer den Bauantrag zurückzogen haben. Erster Bürgermeister Beck und die Mitglieder des Gemeinderats Lauter gingen nicht weiter darauf ein.