Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 320/43 der Gemarkung Lauter. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchenäcker / Untere Wiesen - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Kappellenberg“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind in der Straße „Kappellenberg“ vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Dachneigung

 

Der Bebauungsplan legt eine Dachneigung von 28° - 38° fest, der Antragsteller plant 22°. Ebenfalls setzt der Bebauungsplan fest, dass eine in dem Hauptkörper integrierte Garage in der Dachneigung, angepasst werden muss. Der Antragsteller plant ein Flachdach.

 

Erdgeschossfußbodenoberkante

 

Der Bebauungsplan setzt eine EFOK von max. 0,30m fest. Der Antragsteller plant eine EFOK von 0,57m.

 

 

Vollgeschosse

 

Das Vorhabengrundstück liegt talseitig, daher ist ein Vollgeschoss (U + E) zwingend notwendig. Die Prüfung hat ergeben, dass es sich hierbei um 3 Vollgeschosse handelt (Keller = Vollgeschoss).

 

Neben den Befreiungen, beantragt der Antragsteller zudem eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 6 BayBO).

 

Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Gemeinde Lauter erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden zurückliegend Befreiungen bezüglich der Dachneigung erteilt. Ebenso wurden Befreiungen bezüglich der Vollgeschosse erteilt. Hierbei handelte es sich allerdings um max. 2 Vollgeschosse. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem geplanten Vorhaben um 3 Vollgeschosse handelt, bestehen aus Sicht der Verwaltung bauplanungsrechtliche Bedenken.“

 


Beschluss:          13:0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag von Herrn Bastian Römmelt und Frau Kristin Schnitzer zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Lauter, Fl.Nr. 320/43, 96169 Lauter, Kappellenberg 7 zu.