Sitzung: 17.09.2020 Gemeinderat Lauter
Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Pfarrer-Sonnenberger-Straße“. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.
Grundsätzlich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).
Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:
überbaubare Grundstücksfläche
Das bestehende Gartenhaus soll mit einem Vordach (3 Meter) verlängert werden. Dieser Anbau ist ebenfalls außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Für das bestehende Gartenhaus wurde in der Sitzung vom 24.06.2014 bereits diese Befreiung erteilt.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Neben der Befreiung, ist zudem eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 6 BayBO) beim Landratsamt Bamberg einzureichen. Es wurde lediglich die isolierte Befreiung beantragt.“
Beschluss: 12
: 0
Die beantragte Befreiung
-
zur Überschreitung der überbaubaren
Grundstücksfläche
wird erteilt.“