Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus in der Kaiserstraße 6 in Deusdorf (Fl.Nr. 35 der Gemarkung Deusdorf). Auf beiden Seiten des Satteldaches soll je eine Dachgaube mit einer Breite von 4,00 m bzw. 4,15 m entstehen.

 

 

Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes und ist daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist durch die Lage an der Kaiserstraße und die vorhandenen Anschlüsse gesichert. Sowohl nach Art der baulichen Nutzung (Wohnen) als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung (Anzahl Vollgeschosse, Grundflächenzahl etc.) bestehen keine Bedenken.

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.„

 


Beschluss:          12 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt dem Bauantrag von Herrn Tim Schneiderbanger zur Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 35 der Gemarkung Deusdorf, Kaiserstraße 6, zu.