Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Der Antragsteller beabsichtigt den Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 359/17 der Gemarkung Lauter. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Appenberg“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Laurenziweg“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Trennsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Aufschüttungen und Abgrabungen

 

Das Grundstück wird in Richtung Süden teilweise über 1 Meter aufgefüllt um die Terrasse barrierefrei an das Wohnhaus anzuschließen

 

Die erforderlichen Stellplätze, welche sich aus dem Bebauungsplan ergeben, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen.“


Beschluss:          13:0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Lauter, Fl.Nr. 359/17, 96169 Lauter, Laurenziweg 23 zu.

 

Die beantragte Befreiung

-          Geländeveränderung

wird erteilt.