Sitzung: 25.02.2021 Gemeinderat Lauter
Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:
Der Bebauungsplan „Kirchenäcker / Untere Wiesen“ wurde auf Wunsch des Grundstückseigentümers für eine Teilfläche seines Grundstückes geändert. Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Lange Straße“. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.
Dachform und Dachneigung
Die geplante Garage (6,99 m x 6,99 m) soll in der süd-östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Geplant ist die Garage mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 38°. Der Bebauungsplan setzt für Garagen Pult- oder Flachdächer mit einer Dachneigung von max. 10° fest.
Neben den Befreiungen, beantragt der Antragsteller zudem eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 6 BayBO).“
Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.“
Beschluss: 13:0
Die beantragten Befreiungen
-
zur Abweichung der Dachform
-
zur Abweichung der Dachneigung bei
Nebenanlagen
werden erteilt.
Gegen
die beantragte Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO bestehen
keine Bedenken.