Der Bauantrag für das Vorhabengrundstück wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2020 behandelt. Damals erging folgender Beschluss.

 

Beschluss:          13:0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Lauter, Fl.Nr. 359/17, 96169 Lauter, Laurenziweg 23 zu.

 

Die beantragte Befreiung

-          Geländeveränderung

wird erteilt.

 

Der BPlan regelt bezüglich der EFOK folgendes:

 

Bei der Prüfung des Bauantrags wurde seitens der Verwaltung als Bezugspunkt für die Erdgeschossfußbodenoberkante (EFOK) die Straßenseite herangezogen welche im Plan mit der Nummer 1 gekennzeichnet ist. Das Landratsamt ist der Auffassung, dass die Straßenseite mit der Nr. 2 als Bezugspunkt heranzuziehen ist.

 

 

 

Ansicht Nordost:

 

Aufgrund der topographischen Situation des Grundstückes beträgt die EFOK ca. 1,00 m (Bezugspunkt Straßenseite Nr. 2). Wie der Nordost Ansicht zu entnehmen ist, ist der Hauseingang an der Straßenseite Nr. 1 geplant, somit ist die Befreiung bezüglich der EFOK erforderlich und kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

 


Beschluss:          11 : 2

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Lauter, Fl.Nr. 359/17, 96169 Lauter, Laurenziweg 23 zu.

 

Die beantragte Befreiung

-          bezüglich der EFOK

wird erteilt.