Sitzung: 18.03.2021 Gemeinderat Lauter
Der Bauantrag für das Vorhabengrundstück wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2020 behandelt. Damals erging folgender Beschluss.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf
dem Grundstück der Gemarkung Lauter, Fl.Nr. 359/17, 96169 Lauter, Laurenziweg
23 zu.
Die beantragte
Befreiung
-
Geländeveränderung
wird erteilt.
Der BPlan regelt bezüglich der EFOK folgendes:
Bei der Prüfung des Bauantrags wurde seitens der Verwaltung als Bezugspunkt für die Erdgeschossfußbodenoberkante (EFOK) die Straßenseite herangezogen welche im Plan mit der Nummer 1 gekennzeichnet ist. Das Landratsamt ist der Auffassung, dass die Straßenseite mit der Nr. 2 als Bezugspunkt heranzuziehen ist.
Ansicht Nordost:
Aufgrund der topographischen Situation des Grundstückes beträgt die EFOK ca. 1,00 m (Bezugspunkt Straßenseite Nr. 2). Wie der Nordost Ansicht zu entnehmen ist, ist der Hauseingang an der Straßenseite Nr. 1 geplant, somit ist die Befreiung bezüglich der EFOK erforderlich und kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.
Beschluss: 11
: 2
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag
zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Lauter,
Fl.Nr. 359/17, 96169 Lauter, Laurenziweg 23 zu.
Die beantragte Befreiung
-
bezüglich der EFOK
wird erteilt.