Sitzung: 25.02.2021 Gemeinderat Lauter
Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:
„Die Gemeinde Lauter hat zum 15.01.2021 die am 17.12.2020 beschlossene Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) öffentlich bekannt gemacht.
Eine Finanzierung über Verbesserungsbeiträge erfordert eine Verbesserungsbeitragssatzung. Damit die gültige Verbesserungsbeitragssatzung zustande kommen kann, ist es Voraussetzung, dass die BGS/EWS auf den neuesten Stand gebracht wird.
Die Beitragssätze wurden von der Dr. Schulte Röder Kommunalberatung in einer Globalkalkulation neu berechnet, in der ebenfalls die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
Die Refinanzierung
der durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen der Entwässerungseinrichtung der
Gemeinde Lauter erfolgt durch Verbesserungsbeiträge.
Um die
Verbesserungsbeiträge einnehmen zu können, benötigt die Gemeinde Lauter eine
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungseinrichtung.
Neue Beitragssätze, Stand Februar 2021
Ø Grundstücksflächenbeitrag: 0,17 € / m²
Ø Geschossflächenbeitrag: 1,10 € / m²“
Beschluss: 13:0
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS/WES) der Gemeinde Lauter nach Ausfertigung durch den
Ersten Bürgermeister im Mitteilungsblatt der VG Baunach amtlich bekanntzumachen
und die neue Fassung im Internet einzustellen.