Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Die Gemeinde Lauter hat zum 15.01.2021 die am 17.12.2020 beschlossene Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) öffentlich bekannt gemacht.

Eine Finanzierung über Verbesserungsbeiträge erfordert eine Verbesserungsbeitragssatzung. Damit die gültige Verbesserungsbeitragssatzung zustande kommen kann, ist es Voraussetzung, dass die BGS/EWS auf den neuesten Stand gebracht wird.

 

Die Beitragssätze wurden von der Dr. Schulte Röder Kommunalberatung in einer Globalkalkulation neu berechnet, in der ebenfalls die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.

 

Die Refinanzierung der durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lauter erfolgt durch Verbesserungsbeiträge.

Um die Verbesserungsbeiträge einnehmen zu können, benötigt die Gemeinde Lauter eine Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung.

 

 

Neue Beitragssätze, Stand Februar 2021

 

Ø  Grundstücksflächenbeitrag:              0,17 € / m²

 

Ø  Geschossflächenbeitrag:                   1,10 € / m²“

 

 

 


Beschluss:          13:0

 

Der Gemeinderat beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Neufassung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Lauter als Satzung zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/WES) der Gemeinde Lauter nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister im Mitteilungsblatt der VG Baunach amtlich bekanntzumachen und die neue Fassung im Internet einzustellen.