Am 8. Februar schlug der Winter nochmal zu und es schneite etwas stärker, weshalb der Winterdienst gefordert war. Da zurückliegend bezüglich einiger Grundstücke Beschwerden aufgrund nichtgeräumter Gehwege vorlagen, wurden diverse Eigentümer, größtenteils von unbebauten Grundstücken, angeschrieben.

 

Zur Erinnerung: Räumpflicht werktags bis 7 Uhr und am Wochenende etwas später.