Sitzung: 18.03.2021 Gemeinderat Lauter
Baugrenze
Die Überdachung wird außerhalb der Baugrenzen errichtet.
Dachform und Dachneigung
Die Terrassenüberdachung ist mit einem Pultdach mit 5° geplant.
Neben den Befreiungen, beantragt der Antragsteller zudem eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 6 BayBO).
Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 13
: 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt
den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück der
Gemarkung Deusdorf, Fl.Nr. 643/6, 96169 Lauter-Deusdorf, Sandleite 4 zu.
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zur Überschreitung der Baugrenze
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zur Abweichung der Dachform
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zur Abweichung der Dachneigung
werden erteilt.