Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 690/17 der Gemarkung Deusdorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schöngrund-Steinäcker - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Einfriedung

Der BPlan regelt für Einfriedungen folgendes

 

Die Antragstellerin plant eine straßenseitige Einfriedung (siehe Lageplan) mit einer Höhe von 1,50 m. Die geplante Erhöhung der Einfriedung liegt im Bereich eines Sichtdreieckes.

 

Im Bauantrag aus dem Jahr 2018 wurde den Antragstellern die Erhöhung der Einfriedung an der südlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 2 Metern erteilt. An der östlichen sowie nördlichen Grundstücksgrenze wurde eine Befreiung bis 1,50 Metern erteilt, im Bereich des Sichtdreieckes wurden 0,80 m eingehalten.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass die beantragte Befreiung im Bereich des Bebauungsplanes (Erhöhung der Einfriedung im Bereich Sichtdreieck) noch nicht erteilt wurde. Somit liegt die Erteilung der Befreiung im Ermessen des Gemeinderats der Gemeinde Lauter.