Sitzung: 29.04.2021 Gemeinderat Lauter
Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 690/10 der Gemarkung Deusdorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schöngrund-Steinäcker - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Dachneigung und
Dachform
Der Antragsteller plant die Terrassenüberdachung mit einem Pultdach mit 7°. Die erforderlichen Befreiungen wurden bei einem Bauvorhaben auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 643/19 bereits genehmigt. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollten daher auch hier die beantragten Befreiungen erteilt werden.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.