Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Gemeinde Lauter hat in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht, eine sicherheitsrechtliche Verordnung für den Umgang mit Kamphunden zu erlassen.

 

Sicherheitsrechtliche Verordnungen haben eine zeitliche Befristung von maximal 20 Jahren.

 

Die bisher gültige Verordnung ist ausgelaufen.

 

Die Verwaltung hat nun einen neuen Entwurf erarbeitet. Basis waren verschiedene Verordnungen von anderen (größeren) Städten und Gemeinden sowie ein Muster des Bayerischen Gemeindetages.

 

Die Verwaltung hat sich nach Rücksprache mit dem Bürgermeister für das Muster des Bayerischen Gemeindetages entschieden, welches die weitreichendste Formulierung für den Bereich Kampfhunde enthalten hat. Eine generelle Anleinpflicht kann nicht erlassen werden, da den Tieren eines ihres Wesens entsprechende freie Bewegung ermöglicht werden muss. Dahingehend ist das Muster des Bayerischen Gemeindetages am weitestgehenden, da hier den Kampfhunden eine generelle Anleinverpflichtung vorgeschrieben wird. Im Gegenzug sind im Muster jedoch auch Positionen für Ausnahmeflächen vorhanden, die ggf. (!!) ausgewiesen werden sollen. Da diese ggf. ausgewiesen werden sollen und diese in Lauter nicht vorhanden sind, wurden keine Ausnahmeflächen aufgeführt.

Alternativ könnte auch ein Geltungsbereich für den Bereich der geschlossenen Ortschaften festgelegt werden. Dann ist jedoch eine Anleinverpflichtung für Kampfhunde im Außenbereich nicht möglich.

 

Optional wurde darauf hingewiesen, dass auch für Bereiche mit Altenheimen ein generelles Betretungsverbot für Kampfhunde und große Hunde wie beim Kinderspielplatz möglich sind. Auch hier wurde eine Passage mit aufgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die erarbeitete Fassung in der vorliegenden Form zu beschließen.


Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Verordnung der Gemeinde Lauter über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Anleinverordnung –AnleinV)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Ronny Beck wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Verordnung beauftragt.