Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Antrag auf Baugenehmigung wurde bereits in der Sitzung vom 17.06.2021 behandelt. Im Anschluss an die Sitzung sind Pläne in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach eingegangen in denen eine Stützmauer eingezeichnet ist. Stützmauern sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO bis zu einer Höhe von 2 Metern verfahrensfrei. Da dieses Maß überschritten wird, ist die Stützmauer genehmigungspflichtig. Bei der Abrissgenehmigung wurde die Mauer nicht ausgenommen.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.


Beschluss:          12 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt der Stützmauer zur Hangabsicherung zu.