Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines EFH mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 643/21 der Gemarkung Deusdorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schöngrund-Steinäcker - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Steinweg“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Trennsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

Das Wohnhaus sowie die Garage sind teilweise außerhalb der Baugrenzen. Diese Befreiung wurde bereits erteilt.

 

Vollgeschosse

Der Antragsteller plant das Obergeschoss als Normalgeschoss, somit nicht im Dachgeschoss liegend. Diese Befreiung wurde ebenfalls schon erteilt.

 

Dachneigung

Der Antragsteller plant mit einem Satteldach mit 30° DN. Der BPlan legt 38° - 38° DN fest. Auch diese Befreiung wurde bereits erteilt.

 

abweichenden Ausführung Grenzgarage

Im BPlan wird folgendes geregelt.

Auf dem Nachbargrundstück mit der Fl.Nr. 643/20 steht eine Grenzgarage mit einem Satteldach, der Antragsteller plant seine Garage mit einem Flachdach. Die Prüfung hat ergeben, dass die beantragte Befreiung im Bereich des Bebauungsplanes noch nicht erteilt wurde. Somit liegt die Erteilung der Befreiung im Ermessen des Gemeinderates.

 


Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Deusdorf, Fl.Nr. 643/21, 96169 Lauter/Deusdorf, Steinweg 4 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Baugrenze

-          zur Abweichung der Dachneigung

-          zur Ausführung des Obergeschosses als Normalgeschoss

-          zur abweichenden Ausführung der Grenzgarage

werden erteilt.