Sitzung: 16.12.2021 Gemeinderat Lauter
Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt erhalten. Die Flurnummer befindet sich jedoch in der Gemarkung Appendorf.
Da das Bauvorhaben unter keinen der Privilegierungstatbestände des Außenbereichs nach §35 Abs. 1 BauGB fällt, ist es als „sonstiges Vorhaben“ i.S.d. §35 Abs. 2 BauGB zu werten. Dadurch, dass der Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, sind sonstige Vorhaben nur dann zulässig, wenn durch deren Realisierung keiner der öffentlichen Belange des §35 Abs. 3 BauGB nachteilig berührt wird und die Erschließung gesichert ist. Die Zufahrt könnte gesichert werden. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung müsste erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden. Es werden jedoch öffentliche Belange nach §35 BauGB beeinträchtigt und deshalb ist das Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zulässig. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen im Falle eines Bauantrages aktuell nicht erteilt werden.
Eine Bebauung wäre nur dann zulässig, wenn ein Bebauungsplan i.S.d. §30 BauGB erstellt wird. Dem Antragsteller muss bewusst sein, dass durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Kosten entstehen.“
Das Ortsschild
befindet sich vor der Einfahrt. Problematisch sei, dass wegen der
Verkehrsführung auch das Straßenbauamt einbezogen werden müsse und das
Landratsamt, weil das Gebiet Hochwasser-gefährdet sei, insbesondere bei einem
Hochwasserereignis HQ 100.
Aus dem Gremium kam
die Frage nach der Erschließung, ob und wo ein Kanal-, Wasser- und
Stromanschluss vorhanden sei. Es sei sinnvoller, wenn die Bauverwaltung vorher
hinzugezogen wird, um dies zu prüfen, bevor sich das Gremium damit befasse. Der
Vorsitzende erklärte, dass der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung treffen
solle, bevor im nächsten Schritt die Verwaltungsgemeinschaft weitere
Voraussetzungen prüft.
Diskutiert wurden
insbesondere:
-
Abbiegespuren
zur Einfahrt
-
Überflutungsrisiko,
vgl. Sturzflutrisikomanagement
-
Erschließung
Kanal, Wasser, Strom, Telefon
-
Änderung
des Bebauungsplans
Beschluss: 11
: 0
Vorbehaltlich der Entscheidungen der Träger
öffentlicher Belange steht der Gemeinderat Lauter der Voranfrage für ein
geplantes Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf den Grundstücken mit den
Fl.Nrn. 136, 137, 138 der Gemarkung Appendorf positiv gegenüber und würde
diese Bebauung befürworten.