Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Entsprechend der Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke vom Bayerischen Staatsministerium des Innern gemeinsam erarbeitet mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern (Anlage zum IMS vom 27.10.2008) befindet der Gemeinderat über die Annahme von Zuwendungen.

 

Die Handlungsempfehlung hat das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) schützt, andererseits den dadurch notwendigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.

 

Im Jahre 2021 hat die Gemeinde Lauter 9.004,00 € an Spenden eingenommen, die auch zweckgebunden verwendet wurden.“