Sitzung: 17.03.2022 Gemeinderat Lauter
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Die Handlungsempfehlung hat das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) schützt, andererseits den dadurch notwendigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.
Im Jahre 2021 hat die Gemeinde Lauter 9.004,00 € an Spenden eingenommen, die auch zweckgebunden verwendet wurden.“