Die Mitglieder des Gemeinderats Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Holzhalle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Holzhallen Appendorf“ auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 661 (neu) der Gemarkung Appendorf. Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt. Die geplante Holzhalle ist im nachfolgenden Lageplan durch einen blauen Pfeil markiert.

 

 

Der Bauherr möchte die Halle etwas drehen, um die Durchfahrt zwischen der geplanten und der bestehenden Halle zu verbreitern. Dies hätte mehrere Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Holzhallen Appendorf“ zur Folge:

 

Baugrenze:

Die festgesetzte Baugrenze würde im Südosten der Halle überschritten. Für die Überschreitung der Baugrenze würde der Bauherr eine Befreiung benötigen.

 

Firstrichtung:

Durch die Drehung der Halle würde sich auch die Firstrichtung ändern. Der Bebauungsplan legt fest, dass die eingezeichnete Firstrichtung (schwarzer Pfeil) zwingend eingehalten werden muss. Auch hierfür wäre eine Befreiung nötig.

 

Ob weitere Befreiungen nötig sind, kann mit den vorgelegten Unterlagen nicht beurteilt werden. Bisher wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keinerlei Befreiungen erteilt. Der Gemeinderat kann somit nach eigenem Ermessen entscheiden. Zu beachten sind aber auch die Folgen einer Erteilung der Befreiungen. Diese müssten in weiteren Fällen dann wieder erteilt werden (Selbstbindung der Verwaltung).

 

Die gedrehte Halle würde dann mit einem Eck auf der Grundstücksgrenze stehen. Damit könnten voraussichtlich die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO nicht mehr eingehalten werden (mind. 3 Meter zur Grundstücksgrenze). Hier wäre zu prüfen, ob eine Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung oder eine Abstandsflächenübernahme möglich wäre.

 

Die geplante Halle ist bereits Teil eines Bauantrages aus 2017 (vorgelegt im Genehmigungsfreistellungsverfahren). Sofern die geplante Halle genehmigungspflichtig ist, wäre zu klären, ob eine Tektur des bestehenden Bauantrages erforderlich ist oder ein neuer Bauantrag gestellt werden muss.

Bei einer Verfahrensfreiheit müssten die Befreiungen und die möglicherweise benötigte Abweichung isoliert beantragt werden.

Ein förmlicher Antrag auf Befreiung kann aber erst gestellt und genehmigt werden, wenn vollständige Unterlagen zur Beurteilung vorliegen.„


Beschluss:          9 : 0

                               

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stellt die auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Holzhallen Appendorf“ für die Errichtung einer Holzhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 661 (neu) der Gemarkung Appendorf zur

 

  • Überschreitung der Baugrenze und zur
  • abweichenden Ausführung der Hauptfirstrichtung

 

in Aussicht. Eine Erteilung der Befreiungen kann erst nach Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen.