Sitzung: 19.05.2022 Gemeinderat Lauter
Die Mitglieder des Gemeinderates Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:
Der Antragsteller beabsichtigt die
Energetische Gebäudesanierung, Neubau des Daches mit Kniestock, Gauben und
Balkon auf dem
Grundstück mit der Fl.Nr. 17 der Gemarkung Appendorf. Das
Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist
daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Umgebungsbebauung ist in
der Art ihrer baulichen Nutzung einem Mischgebiet
(MI) gleich
1. es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,
2. der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und
3. die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das
Vorhaben fügt sich nach Art und Maß (GRZ, GFZ im Verhältnis zur Nachbarbebauung)
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht
beeinträchtigt. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteilen zulässig.
Dem Antrag liegt eine Abstandsflächenübernahme zum Grundstück mit der Fl.Nr. 17/2 bei.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Beschluss: 10
: 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter
stimmt den Bauantrag zur energetischen Sanierung eines Wohnhauses mit 3
Mietwohnungen, Neubau des Daches mit Kniestock, Gauben und Balkon auf dem
Grundstück der Gemarkung Appendorf, Fl.Nr. 17, 96169 Lauter-Appendorf, Baunacher
Straße 25 zu.
Gegen die
Abstandsflächenübernahme bestehen keine Bedenken.