Im Baugebiet Appenberg ist aufgrund der teilweise erheblichen Hanglage die Nutzung der Grundstücksfläche nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund wurde eine Ortseinsicht vor der regulären Sitzung durchgeführt und die Situation in Augenschein genommen. Hiernach wurde folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:          11 : 0

 

Zur Hangabsicherung bzw. Ausgleich der Hangneigung besteht mit einer Einfriedung an der Außengrenze Einverständnis, wenn diese wie folgt ausgeprägt ist:

·       An einem Stück darf die Einfriedung 130 cm nicht überschreiten

·       Versetzt (Terrassenform) kann eine zweite Mauer o.ä. in mindestens 50 cm Abstand zur ersten Einfriedung eine zweite Einfriedung gebaut werden

·       Die Gesamthöhe darf 200 cm nicht überschreiten