Die Mitglieder des Gemeinderates Lauter haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

Der Antragsteller hatte im Jahr 2017 einen Antrag zur Errichtung von zwei Holzhallen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Es wurde nur die westliche Halle errichtet. Die östliche Halle soll nun planabweichend errichtet werden, weshalb ein Tekturantrag gestellt wurde. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 661 der Gemarkung Appendorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Holzhallen Appendorf“ errichtet werden.

 

 

Da das Vorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, ist nun das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht mehr möglich. Folgende Befreiungen wurden beantragt:

 

Baugrenze

 

Das Vorhaben soll teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

 

Hauptfirstrichtung

 

Durch das Verschieben des Gebäudes wird auch die im Bebauungsplan festgesetzte Hauptfirstrichtung nicht eingehalten.

 

Beide Befreiungen wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch nicht erteilt. Die Befreiungen wurden dem Antragsteller aber mit Beschluss vom 28. April 2022 in Aussicht gestellt.

 

Nach Aussage des Bauherren haben die Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:          10 : 0

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag (Tekturantrag) zur Errichtung von zwei Holzhallen (hier Halle 1) auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 661 (neu) der Gemarkung Appendorf zu.

 

Beschluss:          10 : 0

 

Die beantragten Befreiungen

 

  • zur Überschreitung der Baugrenzen und
  • zur abweichenden Hauptfirstrichtung

 

werden erteilt, wenn ein Mindestgrenzabstand von 75 cm eingehalten wird, gem. der E-Mail vom 23.06.2022 16:34 Uhr.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird hierzu und insgesamt erteilt.