Sitzung: 13.10.2022 Gemeinderat Lauter
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung
folgender Sachverhalt vor:
Durch das Ingenieurbüro Höhnen & Partner wurde ein Vorentwurf für den Bebauungsplan „Ecken II“ in Appendorf erstellt. Der Vorentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Inhaltlich wird auf die Ausführungen des Planungsbüros in der Sitzung verwiesen.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt die
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung „Ecken
II“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Appendorf. Der räumliche
Geltungsbereich wird
- im Norden
durch die Grundstücke mit den alten Flurnummern (Fl.-Nr.)
299, 329 und 330 (alles Flächen für die Landwirtschaft),
- im Süden
durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 291 und 305
(beides Flächen für die Landwirtschaft),
- im Westen
durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 329, 299, 300
(Flächen für die Landwirtschaft), 298 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 301/2
(erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück), 302/5 (Johann - Schumm -
Straße), 301/3, 303/1 und 303/3 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäude,
Nebenan-lagen, private Gartenflächen), 302/14 und 302/15 (beides erschlossene,
noch nicht bebaute Wohngrundstücke), 302/10 (Lerchenweg), 302/16 (erschlossenes,
noch nicht bebautes Wohngrundstück) und 302/7 (Wirtschaftsweg) und 316
(Ackerland) sowie
- im Osten
durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 329 und 330
(beides Flächen für die Landwirtschaft), 298 (Wirtschaftsweg, Eckengasse), 299
- 302 und 291 - 294 (alles Flächen für die Landwirtschaft begrenzt und
beinhaltet voll- oder teilflächig (TF) folgende Grundstücke mit den alten
Fl.-Nr. 291 (TF), 292 (TF), 293 (TF), 298 (TF), 299 (TF), 300 (TF), 301 (TF),
302 (TF), 302/7 (TF), 303, 304, 305 (TF), 329 (TF) und 330 (TF).
Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige
Besitzeinweisung) wird der räumliche Geltungsbereich
- im Norden
durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 330/1 (Fläche
für die Landwirtschaft), 356 („Lauter“) und 770 (Wirtschaftsweg/Eckengasse),
- im Süden
durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 306, 307 und
750 (alles Flächen für die Landwirtschaft) sowie 749 (Wirtschaftsweg),
- im Westen
durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 771
(Wirtschaftsweg), 301/2 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück),
302/5 (Johann - Schumm - Straße), 301/3, 303/1 und 303/3 (alles
Privatgrundstücke mit Wohngebäude, Nebenanlagen, privaten Gartenflächen),
302/14 und 302/15 (beides erschlossene, noch nicht bebaute Wohngrundstücke),
302/10 (Lerchenweg), 302/16 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück)
und 302/7 (Wirtschaftsweg) und 316 (Ackerland) sowie
- im Osten
durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 330 (Fläche
für die Landwirtschaft), 770 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 300, 301, 302, 293,
294 und 750 (alle Flächen für die Landwirtschaft
begrenzt und beinhaltet voll- oder teilflächig (TF) die
Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 293 (TF), 300 (TF), 301 (TF), 302 (TF), 302/7
(TF), 303, 304, 306 (TF), 330/1 (TF), 750 (TF), 770 (TF).
Die Geltungsbereichsflächen sind als „Allgemeines
Wohngebiet“, als öffentliche Straßenverkehrsflächen bzw. als öffentliche
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, als Flächen für Versorgungsanlagen
mit der Zweckbestimmung „Löschwasserbehälter“ und „Regenrückhaltebecken“, als
öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ortsrandeingrünung,
Puffer-/Abstands-flächen“, als Flächen für die Landwirtschaft, als Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und sowie als
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zu entwickeln.
Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gem. § 13 b
BauGB (Einbeziehungen von Außenbereichsflächen) in Verbindung § 13 a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren. Von
der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-,
Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten
zu können, ist kein Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter bestimmt den
Planvorentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ecken II“ in der Fassung
vom 13.10.2022 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB mit den nachfolgenden Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt,
auf dieser Grundlage die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1
BauGB vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 /
Nein 2
Der Gemeinderat der Gemeinde
Lauter beschließt, dass im Bebauungsplan „Ecken II“ drei Vollgeschosse gebaut
werden dürfen.
Abstimmungsergebnis: Ja 5 /
Nein 6
Der Gemeinderat der Gemeinde
Lauter beschließt, dass im Bebauungsplan „Ecken II“ zwei Vollgeschosse gebaut
werden dürfen.
Abstimmungsergebnis: Ja 6 /
Nein 5
Der Gemeinderat der Gemeinde
Lauter beschließt, die Einfriedung bis zu einer Höhe von 1,40 m (40 cm Sockel
plus 1 m Zaun) im Bebauungsplan „Ecken II“ zuzulassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 8 /
Nein 3
Der Gemeinderat der Gemeinde
Lauter beschließt, die Dachformen Pultdach und Flachdach, jedoch mit Dach- und
Höhenbegrenzung, in den Bebauungsplan „Ecken II“ aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 /
Nein 2
Der Gemeinderat der Gemeinde
Lauter beschließt, die Pflicht eine Brauchwasser Zisterne mit Mindestgröße von
6 m³ zu bauen, in den Bebauungsplan „Ecken II“ aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 10 /
Nein 1
Der Gemeinderat der Gemeinde
Lauter beschließt, ein Verbot für Steingärten in den Bebauungsplan „Ecken II“
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 10 /
Nein 1