Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Durch das Ingenieurbüro Höhnen & Partner wurde ein Vorentwurf für den Bebauungsplan „Ecken II“ in Appendorf erstellt. Der Vorentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Inhaltlich wird auf die Ausführungen des Planungsbüros in der Sitzung verwiesen.

 


Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung „Ecken II“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Appendorf. Der räumliche Geltungsbereich wird

 

  • im Norden

durch die Grundstücke mit den alten Flurnummern (Fl.-Nr.) 299, 329 und 330 (alles Flächen für die Landwirtschaft),

 

  • im Süden

durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 291 und 305 (beides Flächen für die Landwirtschaft),

 

  • im Westen

durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 329, 299, 300 (Flächen für die Landwirtschaft), 298 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 301/2 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück), 302/5 (Johann - Schumm - Straße), 301/3, 303/1 und 303/3 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäude, Nebenan-lagen, private Gartenflächen), 302/14 und 302/15 (beides erschlossene, noch nicht bebaute Wohngrundstücke), 302/10 (Lerchenweg), 302/16 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück) und 302/7 (Wirtschaftsweg) und 316 (Ackerland) sowie

 

  • im Osten

durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 329 und 330 (beides Flächen für die Landwirtschaft), 298 (Wirtschaftsweg, Eckengasse), 299 - 302 und 291 - 294 (alles Flächen für die Landwirtschaft begrenzt und beinhaltet voll- oder teilflächig (TF) folgende Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 291 (TF), 292 (TF), 293 (TF), 298 (TF), 299 (TF), 300 (TF), 301 (TF), 302 (TF), 302/7 (TF), 303, 304, 305 (TF), 329 (TF) und 330 (TF).

 

 

Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige Besitzeinweisung) wird der räumliche Geltungsbereich

 

  • im Norden

durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 330/1 (Fläche für die Landwirtschaft), 356 („Lauter“) und 770 (Wirtschaftsweg/Eckengasse),

 

  • im Süden

durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 306, 307 und 750 (alles Flächen für die Landwirtschaft) sowie 749 (Wirtschaftsweg),

 

  • im Westen

durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 771 (Wirtschaftsweg), 301/2 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück), 302/5 (Johann - Schumm - Straße), 301/3, 303/1 und 303/3 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäude, Nebenanlagen, privaten Gartenflächen), 302/14 und 302/15 (beides erschlossene, noch nicht bebaute Wohngrundstücke), 302/10 (Lerchenweg), 302/16 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück) und 302/7 (Wirtschaftsweg) und 316 (Ackerland) sowie

 

  • im Osten

durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 330 (Fläche für die Landwirtschaft), 770 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 300, 301, 302, 293, 294 und 750 (alle Flächen für die Landwirtschaft

begrenzt und beinhaltet voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 293 (TF), 300 (TF), 301 (TF), 302 (TF), 302/7 (TF), 303, 304, 306 (TF), 330/1 (TF), 750 (TF), 770 (TF).

 

Die Geltungsbereichsflächen sind als „Allgemeines Wohngebiet“, als öffentliche Straßenverkehrsflächen bzw. als öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, als Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Löschwasserbehälter“ und „Regenrückhaltebecken“, als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ortsrandeingrünung, Puffer-/Abstands-flächen“, als Flächen für die Landwirtschaft, als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und sowie als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zu entwickeln.

Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehungen von Außenbereichsflächen) in Verbindung § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren. Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten zu können, ist kein Gebrauch zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter bestimmt den Planvorentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ecken II“ in der Fassung vom 13.10.2022 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB mit den nachfolgenden Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt, dass im Bebauungsplan „Ecken II“ drei Vollgeschosse gebaut werden dürfen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 5 / Nein 6

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt, dass im Bebauungsplan „Ecken II“ zwei Vollgeschosse gebaut werden dürfen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 6 / Nein 5

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt, die Einfriedung bis zu einer Höhe von 1,40 m (40 cm Sockel plus 1 m Zaun) im Bebauungsplan „Ecken II“ zuzulassen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 3

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt, die Dachformen Pultdach und Flachdach, jedoch mit Dach- und Höhenbegrenzung, in den Bebauungsplan „Ecken II“ aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt, die Pflicht eine Brauchwasser Zisterne mit Mindestgröße von 6 m³ zu bauen, in den Bebauungsplan „Ecken II“ aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 1

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt, ein Verbot für Steingärten in den Bebauungsplan „Ecken II“ aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 1