Sitzung: 16.03.2023 Gemeinderat Lauter
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung
folgender Sachverhalt vor:
Es wird auf die bisherigen Beratungen und Sitzungen sowie den Sachvortrag des Ersten Bürgermeisters verwiesen.
In der Gemeinde Lauter wurden 2013 zwei Windvorranggebiete ausgewiesen.
Diese sind das VRG 128 Deusdorf West und VRG 131 Lauter West.
Aufgrund der niedrigen Windgeschwindigkeit wurde diese zunächst kritisch hinterfragt und letztendlich aufgrund der 10-H-Regelung und der ablehnenden Haltung der Gemeinde Lauter die Umsetzung nicht weiterverfolgt.
Im Jahr 2022 wurde das Wind-an-Land-Gesetz von der Deutschen Bundesregierung verabschiedet, wodurch der Bau von Windkraftanlagen deutlich hervorgehoben wurde. Die 10-H-Regelung wird für VRG zum 01.06.2023 aufgehoben. Dementsprechend rücken zahlreiche bisher zurückgestellte Windvorranggebiete in den Fokus von Betreibern, weswegen zahlreiche Interessensbekundungen bei der Verwaltung eingingen.
Nach der momentanen Gesetzeslage kann ab 01.06.2023 jeder Projektant/Betreiber eine Windenergieanlage (WEA) planen und erbauen, sollten die Eigentümer der Grundstücke, auf der sie entstehen soll und in einem Umkreis von 0,4 h zur Nabenhöhe damit einverstanden sein. Zudem muss eine naturschutz- und artenrechtliche Prüfung stattfinden.
Sollte beides positiv verlaufen, kann der Projektant/Betreiber ohne Zustimmung der Gemeinde eine WEA erbauen. In diesem Falle, könnte seitens der Gemeinde kein Einfluss auf die Gestaltung und Errichtung der WEA genommen werden.
Aufgrund der gesetzlichen Änderung wurde zunächst eine Eigentümerversammlung durchgeführt, bei der diese vom Windkümmerer von Oberfranken Hubert Tremel-Franz über die momentane Situation informiert wurden.
Zudem führte der Gemeinderat eine Exkursion zu einem Windrad durch, bei dem vom Betreiber Details erklärt wurden. Hier ging der Betreiber auf Schwerpunkte bei der Errichtung und dem Betrieb einer WEA in den beiden VRG’s ein.
Beide zählten hier die Vor- und Nachteile auf.
Zu den Vorteilen zählen u.a.:
·
Energieversorgung
·
geringerer Flächenverbrauch als bei
einer Freiflächen-PV-Anlage
·
relativ gleichbleibende
Energielieferung (PV-Anlage im Winter)
·
mögl. vergünstigter Stromtarif für
Gemeindebewohner
·
zusätzliche Geldeinnahmen für
Gemeinden
Zu den Nachteilen zählen u.a.:
·
relativ lange Planungs- und Bauphase
(ggü. PV-Anlage)
·
Anlieferungsprobleme aufgrund
teilweiser enger Kurven
·
mögl. Beeinträchtigung der
Wohngebiete durch Immissionen (Orte liegen in Hauptwindrichtung)
Die Eigentümer wurde hier alle angeschrieben und hinsichtlich der Verfügbarkeit ihrer Grundstücke befragt.
Teilweise kamen diese Fragebögen bereits in den Rücklauf. Als Fazit kann hier gesagt werden, dass die außerhalb des Gemeindegebietes wohnhaften Eigentümer überwiegend mit dem Bau einverstanden sind, während von den in der Gemeinde Lauter wohnhaften Eigentümern kaum Rückmeldungen eingingen, da sie die Problematik der möglichen Beeinträchtigung für die Wohnbevölkerung erkannten.
Sollte die Gemeinde keine Flächensicherung betreiben, können Projektfirmen ohne Zustimmung und Einfluss der Gemeinde Windkraftanlagen erbauen.
Ziel soll es jedoch sein, dass die Gemeinde mitgestaltet, anstatt die Zuschauerrolle einzunehmen, sollten die Vorprüfungen positiv verlaufen.
Die Gemeinde führt zudem noch eine Infoveranstaltung für die Gesamtbevölkerung durch, um hier allen umfassend die Möglichkeit der Aufklärung zu geben. Hier kann sich sowohl von den Vor- als auch Nachteilen informiert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter ist sich der momentanen Situation hinsichtlich der Energieversorgung und der geänderten Gesetzeslage bewusst. Nichts desto trotz dürfen jedoch sowohl die negativen als auch positiven Auswirkungen bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Lauter nicht außer Acht gelassen und müssen im Interesse der Gemeinde Lauter abgewogen werden.
Die beiden VRG 128 Deusdorf West und VRG 131 Lauter West befinden sich ausschließlich auf Gemeindegebiet Lauter. Der Gemeinderat beschließt deshalb die Beplanung und mögliche Bebauung der beiden Windvorranggebiete Lauter-West und Deusdorf-West selbst zu übernehmen.
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Die Beplanung und ggf. eine
Umsetzung soll im Interesse der Gemeinde und Anwohner stattfinden, eine
Überplanung mit max. Anlagendichte wird zum Schutze der Anwohner abgelehnt.
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Die gesamte Wertschöpfungskette soll
in der Gemeinde Lauter verbleiben, wie Pachten, Gewerbesteuern,
gemeindliche/Kulturelle Zuwendungen usw., ebenso kann es in Zukunft möglich
werden, Zugriff auf dem vor Ort erzeugten Strom zu haben. (Eigenstrommodelle!)
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Für den Bau und Betrieb möglicher
WEA soll eine örtliche Betreibergesellschaft in der Gemeinde Lauter gegründet
werden (Betrieb im Interesse der Bürger - Mitspracherecht!)
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Alle Bürger der Gemeinde Lauter
sollen sich an der Betreibergesellschaft finanziell beteiligen und Anteile
kaufen können (unsere Windräder!)
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Die Bürger sollen im Zuge der
Fortplanung regelmäßig durch amtl. Mitteilungen bzw. durch Bürgerversammlungen
informiert und eingebunden werden.
Zunächst werden mit den Eigentümer Flächensicherungsverträge abgeschlossen, um das planbare Gebiet abzustecken. Im weiteren Schritt werden folgende Prüfungen stattfinden.
Diese sind insbesondere:
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Wirtschaftlichkeit bei
unterschiedlichen Parkmodellen und unterschiedlichen Betreibermodellen.
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Mögliche Immissionen zu den
Ortschaften bei unterschiedlichen Parkmodellen
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Kosten zu Anschlusspunkte,
Verfügbarkeit/Netzausbau?
Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 1