Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die aktuell gültige Satzung der Gemeinde Lauter zum Aufwendungs- und Kostenersatz der gemeindlichen Feuerwehren stammt aus dem Jahr 2006. Da die aktuellen Fahrzeuge in der bestehenden Satzung nicht mehr abgebildet werden (Das Löschgruppenfahrzeug 10 sowie der Mannschaftstransportwagen waren in der bisherigen Satzung aufgrund deren Alter gar nicht enthalten), war eine Überarbeitung nötig. Da auch inhaltliche Regelungen auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen, wird ein Neuerlass (und keine Änderung) empfohlen.

Die neue Satzung besteht zum Großteil aus dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. In § 1 wurden die jeweiligen Einsätze, für die Aufwendungsersatz verlangt werden kann, aufgenommen. Im Muster heißt es hier nur „Einsätze“. Somit wird klar, für welche Einsätze genau Aufwendungsersatz verlangt werden kann.

Darüber hinaus wurde § 4 separat aufgenommen. Demnach kann der Gemeinderat Ansprüche ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Diese Regelung ist im Muster ebenfalls nicht enthalten.

Der Entwurf der neuen Satzung sowie die bestehende Satzung (zum Vergleich) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Strecken- und Stundenkosten der Fahrzeuge wurden auf Grundlage der Jahre 2020, 2021 und 2022 neu kalkuliert.

Neben den Anschaffungskosten (linear abgeschrieben über einen entsprechenden Zeitraum) werden hierfür die tatsächlich aufgewendeten Kosten (Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Ausstattung, Beladung, Verbrauchsmaterial) herangezogen und in Verhältnis zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern bzw. den geleisteten Einsatzstunden gestellt. Dies ergibt dann die jeweiligen Kosten pro gefahrenem Kilometer bzw. pro geleisteter Einsatzstunde.

 

Die Kalkulation hat folgende Kostensätze ergeben:

 

Streckenkosten:

 

Löschgruppenfahrzeug LF 10:          4,33 € pro km

Mannschaftstransportwagen MTW: 0,91 € pro km

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF:        3,95 € pro km

 

Ausrückestundenkosten:

 

Löschgruppenfahrzeug LF 10:          353,24 € pro Stunde

Mannschaftstransportwagen MTW: 116,07 € pro Stunde

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF:        62,70 € pro Stunde

 

Insbesondere die Ausrückestundenkosten für das LF 10 und den MTW stechen hier deutlich heraus. Die kalkulierten Sätze sind im Vergleich zu anderen Satzungen extrem hoch. Löschgruppenfahrzeuge der gleichen Größe werden bei vergleichbaren Gemeinden zwischen 90,00 € und 110,00 € abgerechnet, Mannschaftstransportwagen mit 25,00 € bis 35,00 €.

Grund für die vergleichsweise hohen Stundensätze ist, dass die Gemeinde einerseits regelmäßig in die Fahrzeuge und deren Beladung investiert, andererseits glücklicherweise wenig Einsatzstunden anfallen. Somit stehen die Kosten einer geringen Stundenzahl gegenüber, was den Stundensatz stark erhöht.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag kann mitgeteilt werden, dass diese Problematik bei vielen Gemeinden in Bayern auftritt. Die vom Gemeindetag empfohlene Herangehensweise lautet, die Sätze in diesen Fällen durch Gemeinderatsbeschluss herabzusetzen. Dies wird auch in vielen Gemeinden in Bayern entsprechend gehandhabt. Es ist zwar denkbar, dass die überörtliche Rechnungsprüfung diese Vorgehensweise moniert, da die Gemeinde damit auf Einnahmen verzichtet. Andererseits sind die kalkulierten Kosten so hoch, dass sie aus Sicht der Verwaltung der Bevölkerung nicht vermittelbar wären. Gerade wenn man die Kosten mit anderen, evtl. sogar baulichen Fahrzeugen vergleicht, sollte doch in etwa ein ähnlicher Stundensatz verrechnet werden.

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für das LF 10 einen Stundensatz von 100,00 € und für den MTW einen Stundensatz von 35,00 € anzusetzen. Die beiden Werte sind bereits im beigefügten Muster der Satzung enthalten. Mit diesen Werten liegt die Gemeinde Lauter im oberen Bereich der Vergleichswerte und berücksichtigt damit das hohe Investitionsvolumen in ihre gemeindlichen Feuerwehren, befindet sich aber dennoch in einem moderaten Rahmen.

Die Vorgehensweise sowie die neue Satzung wurde mit den Kommandanten der gemeindlichen Feuerwehren abgestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lauter (Feuerwehrkostensatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Ronny Beck wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt. Der Gemeinderat beschließt eine Reduzierung der Stundensätze für das LF 10 und den MTW auf das von der Verwaltung vorgeschlagene Maß.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2