Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung der Stützmauer auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 359/16 der Gemarkung Lauter. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Appenberg“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Auf Grund des Höhenunterschiedes zwischen der Erschließungsstraße und dem Flurweg im Süden wurde die Errichtung von Stützmauern beantragt. Mit dieser Thematik hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Lauter bereits in der Sitzung vom 23.06.2022 beschäftigt. Damals wurde mit dem Gremium eine Ortseinsicht durchgeführt, auf den Beschluss aus der Sitzung wird verwiesen.

 

 

An der Grundstücksgrenze ist die Mauer mit einer Höhe von 1,30 m geplant, versetzt mit 0,50 m wird eine zweite Mauer mit einer Höhe von 0,70 m geplant. Die Gesamthöhe von 2 m wird laut Antrag an keiner Stelle überschritten. Dies ist Voraussetzung für die isolierte Befreiung, sollte diese Höhe an einem Punkt nicht eingehalten werden müsse ein Antrag auf Baugenehmigung, seitens der Antragsteller, gestellt werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, werden folgende Befreiungen benötigt:

 

Einfriedung

Im BPlan wird folgendes geregelt

Durch die Stützmauer wird das Grundstück eingefriedet, der BPlan lässt keine Mauern als Einfriedung zu.

 

Geländeveränderungen an der Grenze

Geländeveränderung > 1 m

Im BPlan wird folgendes geregelt

Bei der Geländeveränderung handelt es sich um mehr als 1 m, zudem soll die Veränderung (Geländeauffüllung) entlang der Grundstücksgrenzen erfolgen.

 

 

Die Verwaltung betont, dass den Grundstückseigentümern, die Lage des Grundstücks (Höhenunterschied) sowie die Festsetzungen im BPlan vor Bebauung bekannt waren. Bei einer Bauausführung ohne Keller war abzusehen, dass eine Nutzung des Gartens, unter Einhaltung der Festsetzungen, schwierig wird. Die südliche Stützmauer entspricht laut den Antragsunterlagen dem Beschluss des Gemeinderates vom 23.06.2022. Dem Lageplan ist zu entnehmen, dass auch Stützmauern auf der westlichen Grenze geplant sind. Da der BPlan keine Stützmauern zulässt müsse sich der Gemeinderat grundsätzlich mit der Thematik beschäftigen. Sollte auch für die weiteren Stützmauern das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden müsse mit weiteren Anträgen aus dem Baugebiet gerechnet werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen nur für die südlichen Stützmauer und der angrenzenden westlichen Stützmauer im Anschluss an die Garage zu erteilen. Im vorderen Bereich der bestehenden Garage empfiehlt die Verwaltung das Gelände abzuböschen, hier ist der Höhenunterschied wesentlich geringer als an der hinteren Grundstücksgrenze.

 

Eine solche Befreiung wurde im Bereich des Bebauungsplanes noch nicht erteilt wurde. Somit liegt die Erteilung der Befreiung im Ermessen des Gemeinderates.

 


Beschluss:          10 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter erteilt zur aktuellen Planung des Vorhabens auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 359/16 der Gemarkung Lauter, Laurenziweg 21 das gemeindliche Einvernehmen.