Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Der Antragsteller stellte einen Tekturantrag für die Errichtung von 2 Holzhallen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 649 (alte Fl.Nr. 41) der Gemarkung Appendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Holzhallen Appendorf“.

 

 

Bei dem Antrag handelt es sich um die rechte Holzhalle des nördlichstem Grundstück. Der ursprüngliche Antrag (L 2017/87) wurde in Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Der Eigentümer wurde von der unteren Bauaufsichtsbehörde aufgefordert einen Änderungsantrag einzureichen. Dieser ging am 15.05.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach ein.

 

Die rechte ursprüngliche Holzhalle wurde damals mit 30 m x 7 m beantragt. Den Planzeichnungen des Änderungsantrages ist zu entnehmen, dass die Holzhalle 35,10 m x 6 m groß ist. Laut eingemessener Fläche des Vermessungsamtes hat die Halle die Außenmaße von 7,89 m x 33,12 m.

 

Den von LRA übermittelten Antragsunterlagen sind keine Befreiungen vom BPlan zu entnehmen, dies ist vom Landratsamt zu überprüfen. Sollten keinerlei Befreiungen von den Festsetzungen des BPlanes notwendig werden, müsste der Antrag, aus Sicht der Verwaltung, als Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

 


Beschluss:          9 : 1

 

Der Gemeinderat erteilt zum Änderungsantrag zur Errichtung von 2 Holzhallen auf dem Grundstück mit der Fl.nr. 649 (alte Fl.Nr. 41) der Gemarkung Appendorf ihr Einvernehmen.

 

Aus den übermittelten Antragsunterlagen geht kein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BPlanes hervor. Der Sachverhalt ist vom LRA zu überprüfen. Sollten keine Befreiungen notwendig werden, ist ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung über die Gemeinde Lauter einzureichen.