Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Eine formlose Voranfrage für die Erweiterung des bestehenden Wohnraums ging in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach ein. Es ist angedacht einen weiteren Raum im Anschluss an das Wohnhaus zu schaffen. Dieser soll im EG zu Wohnzwecken genutzt werden und im OG als Balkon/Terrasse, auf die Pläne wird verwiesen.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des BPlanes „Kirchenäcker / Untere Wiesen - 1. Änderung“ und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Notwendige Befreiungen sind im Antrag auf Baugenehmigung seitens des Architekten zu beantragen, es wird auf jeden Fall eine Befreiung der Baugrenze erforderlich. Diese Befreiung wurde allerdings schon mehrfach erteilt.

 

Ein weiterer Punkt sind Abstandsflächen, diese Thematik liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, sondern in der des Landratsamtes Bamberg. Demnach kann hier seitens der Verwaltung keine Aussage getroffen werde. Es wird empfohlen sich mit dem Landratsamt Bamberg in Verbindung zu setzen.

 

Das gesamte Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig, demnach muss ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht werden. Hier werden Baupläne eines Bauvorlageberechtigten notwendig. Der Antrag muss über das Landratsamt Bamberg eingereicht werden. Die Gemeinde Lauter wird im Verfahren beteiligt und entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.

 


Beschluss:          9 :0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter steht dem Vorhaben der Wohnraumerweiterung grundsätzlich positiv gegenüber. Es wird empfohlen bezüglich der Abstandflächenthematik mit einem Architekten oder dem Landratsamt Bamberg Rücksprache zu halten.

 

Eine Aussage über das gemeindliche Einvernehmen kann erst nach Eingang eines Antrags auf Baugenehmigung gegeben werden.