Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat, die für den 29. September 2023 vorgesehen ist, schließen sich die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Förderprogramm aufgesetzt, mit dem die Erstellung entsprechender Wärmepläne gefördert wird.

Die Förderung können Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (VG) erhalten. Bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 werden 90 % der Kosten gefördert (danach dann 60 %), für finanzschwache Kommunen gibt es bei Antragstellung noch in diesem Jahr sogar eine 100 %-Förderung.

Für Gemeinden bis 10.000 Einwohner soll es ein vereinfachtes Verfahren geben, worüber aber die Länder entscheiden werden. Da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, fehlen entsprechende Vorgaben des Freistaates zum vereinfachten Verfahren noch. Das Bundesbauministerium geht davon aus, dass eine kommunale Wärmeplanung für Gemeinden bis 10.000 Einwohner ca. 50.000,00 € kostet.

 


Beschluss:          8 : 4

 

Der Gemeinderat nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag für die Gemeinde Lauter noch im Jahr 2023 zu stellen und das weitere Vorgehen mit den anderen Gemeinden der VG Baunach abzustimmen.