Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt in Kopie erhalten:

 

„Es sind bereits zwei Stellplätze als Garagenstellplätze an der Nordseite des Grundstückes vorhanden.

Auf Grund der Gegebenheiten sind die fehlenden zwei Stellplätze an der Ostseite des Grundstückes geplant. Die Zufahrten zu den Stellplätzen liegen in einem Winkel von ca. 90° zueinander, so dass sie zwar als eine gemeinsame Zufahrt anzusehen sind, die maximale Breite von sechs Metern wird allerdings überschritten.

 

Empfehlung:

Zwei der erforderlichen Stellplätze sind bereits als Garagenstellplätze vorhanden. Die Gegebenheiten lassen sinnvoll eine andere, als die geplante Anordnung nicht zu.

 

 


Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter erteilt auf Grund der örtlichen Gegebenheiten die Zustimmung zur Abweichung der Stellplatzsatzung für Flurnummer 320/25 Gemarkung Lauter (Sonnenweg 10, 96169 Lauter).