Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Nachdem der Dienstleistungsvertrag mit dem Totengräber, Herrn Schmitt, neu gefasst wurde und eine Gebührenkalkulation für den Lauterer Friedhof durch Dominik Lavinger erstellt wurde, muss die Friedhof-Abgabesatzung überarbeitet werden. Aufgrund der umfangreichen Änderungen bietet sich auch hier an, eine neue Satzung zu erlassen.

Die Grabnutzungsgebühren in § 4 wurden durch Dominik Lavinger neu kalkuliert. Diese erhöhen sich zwar, andererseits entfällt die bisher in Rechnung gestellte Investitionsumlage. Eine solche Umlage darf bei kostenrechnenden Einrichtungen wie dem Friedhof nicht verlangt werden, die Kosten müssen über die Gebühren umgelegt werden.

Die Bestattungsgebühren in § 5 erhöhen sich ebenfalls, hier werden aber nur die Kosten von Herrn Schmitt weitergegeben. Auch die sonstigen Gebühren nach § 6 ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag.

Im Zuge des Neuerlasses kann die Beschlusslage des Gemeinderates, für Sterbefälle bei Kindern bis zu einem Jahr keine Gebühren zu erheben, eingearbeitet werden (§ 5 Abs. 5).

 

Dieser Vorlage ist der Entwurf der neuen Friedhofsgebührensatzung mit eingearbeiteten Änderungen beigefügt. Blau markiert sind geänderte / aktualisierte Passagen, orangene Zahlen geben die bisherigen Gebühren wider.

 


Beschluss:          8 : 1

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Ronny Beck wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.