Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Das Modernisierungsgesetz des Freistaates hat die Bayerische Bauordnung neben dem Stellplatzrecht auch in anderen Bereichen angepasst. Betroffen hiervon ist u.a. das Recht zum Erlass einer Spielplatzsatzung. Nach der bisherigen Fassung der Bayerischen Bauordnung musste bei der Errichtung eines Wohngebäudes mit mehr als drei Wohneinheiten ein ausreichend großer Spielplatz errichtet werden. Die Gemeinde konnte diese Spielplatzpflicht in einer entsprechenden Satzung konkretisieren.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 17. März 2022 eine entsprechende Spielplatzsatzung erlassen. Diese Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 außer Kraft und müsste neu erlassen werden. Die Satzung kam seit Erlass noch nicht zur Anwendung.

Durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung entfällt künftig die gesetzliche Spielplatzpflicht. Die Gemeinden können weiterhin entsprechende Satzungen erlassen, künftig aber nur noch für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. In der Satzung kann (analog zum Stellplatzrecht) eine Ablöse festgelegt werden. Der Höchstbetrag der Ablöse darf aber 5.000,00 € je Spielplatz nicht überschreiten. In Gemeinden ohne eine solche Satzung gibt es keinerlei Verpflichtung mehr, bei entsprechenden Bauvorhaben Spielplätze zu errichten.

Aufgrund der Gesetzesänderung wird angeregt, erneut über den Erlass einer Spielplatzsatzung nachzudenken. Sollte eine solche Satzung gewünscht werden, wird die Verwaltung einen Entwurf erarbeiten. Das aktuelle Muster des Bayerischen Gemeindetages ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:          11 : 1

Der Gemeinderat Lauter beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf für den Neuerlass einer Spielplatzsatzung vorzubereiten.