Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Beteiligung an den Kosten der Instandhaltung der Böschung gegenüber dem Auslauf des Rückhaltebeckens Fl.Nr. 917/918 Gemarkung Reckendorf. Nach Angaben des Antragstellers wurde der Zulauf/Auslauf vor einigen Jahren ausgebaut und es wird wohl in den Sommermonaten Wasser angestaut um den See zu füllen. Dadurch trägt sich die Böschung zu seinem Grundstück Fl.Nr. 924 zunehmend ab. Um diesen Vorgang entgegen zu wirken, hat der Antragsteller bereits Bruchsteine als Befestigungsmaterial auf seine Kosten angeschafft. Die Gemeinde sollte sich laut Antragsteller an den Kosten der Instandhaltung der Böschung beteiligen.

 

Der Beschluss wurde im Zuge der Ortseinsichten geschlossen.


Beschluss:          7 : 0

 

Die Gemeinde Reckendorf übernimmt die Lohnkosten für den Einbau von Wasserbausteinen zur Instandhaltung der Böschung.