Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung:

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Garagen-Carport-Kombination auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/12 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Knock - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Im ursprünglichen Baugenehmigungsverfahren (2019/13) vom 18.06.2019 wurden folgende Stellplätze eingezeichnet:

 

 

Wie dem Ausschnitt oben zu entnehmen ist, ist anstatt der zwei Stellplätze eine Garagen-Carport-Kombination geplant. Da es sich hier um notwendige Stellplätze für das Vorhaben 2019/13 handelt, ist laut dem Landratsamt Bamberg ein Änderungsantrag erforderlich. Mit Schreiben vom 05.03.2020 stellten die Antragsteller einen Antrag beim Landratsamt Bamberg, welcher am 07.05.2020 in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach eingegangen ist. Nach Angaben des Landratsamtes Bamberg werden die Maße des Art. 57 BayBO eingehalten.

 

Demnach würde es sich daher um ein verfahrensfreies Bauvorhaben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO (bis 50 m²) handeln. Grundsätzlich sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

 

Die Garagen-Carport-Kombination soll außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen errichtet werden. Eine solche Befreiung wurde bereits in der Sitzung vom 21.05.2019 am Pfarrer-Kunkel-Ring 5 erteilt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

Im Landratsamt wurde ein formloser Antrag eingereicht. Nach einem Telefonat mit Frau Buß (zuständige Bearbeiterin) am 11.05.2020 wurde mir die Auskunft erteilt, dass verschiedene Pläne nachgefordert wurden. Daher kann im Moment nur über die Befreiung bezüglich der Baugrenzen entschieden werden.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf stimmt der isolierter Befreiung von Herrn und Frau Jan und Diana Winkler zur Errichtung einer Garagen-Carport-Kombination auf dem Grundstück der Gemarkung Reckendorf, Fl.Nr. 738/12, 96128 Reckendorf, Pfarrer-Kunkel-Ring 23 zu.

 

Die beantragte Befreiung

-          zur Überschreitung der Baugrenzen

wird erteilt.

 

Sollte nach Einreichung der nachgeforderten Unterlagen des Landratsamtes Bamberg weitere Befreiungen erforderlich sein, wird erneut im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf beraten.