Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung:

 

Der Antragsteller plant die Anbringung einer Dachrinne an seiner Garage, welche zum Anwesen Mühlweg 13 zugehörig ist. Die Dachrinne soll an der westlichen Außenwand der Garage angebracht werden. Da die Garage auf der Grenze zum gemeindlichen Grundstück mit der Fl.Nr. 175 (Haus der Kultur) steht, würde die Dachrinne auf das genannte Grundstück ragen.

 

 

Da dieses Grundstück im Eigentum der Gemeinde ist, bittet der Antragsteller in seiner E-Mail vom 07.04.2020 um eine Genehmigung zur Anbringung der Dachrinne.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt Herrn Beqir Kodra die Erlaubnis zur Anbringung einer Dachrinne an der Garage, welche auf ein gemeindliches Grundstück ragt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauordnungsrechtl. Genehmigung des bereits ausgeführten Bauvorhabens zu prüfen.