Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung:

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Maschinenschuppens für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 377 der Gemarkung Reckendorf.

 

 

Die betroffene Fläche liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Demnach ist das Vorhaben nur zulässig, wenn

1. öffentliche Belange nicht entgegenstehen,

2. die ausreichende Erschließung gesichert ist und

3. einer der in § 35 Abs. 1 Nr. 1-8 BauGB genannten Gründe einschlägig ist.

Eine weitere Möglichkeit besteht gem. § 35 Abs. 2 BauGB darin, das Vorhaben als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zuzulassen, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Antragsteller ist nach eigenen Aussagen privilegiert. Ein Nachweis lag dem Antrag nicht bei, der Antragsteller wurde am 13.05.2020 aufgefordert einen Nachweis der Privilegierung nachzureichen. Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

 

Dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist durch einen Flurbereinigungsweg, welcher im Eigentum der Gemeinde Reckendorf ist, ausreichend gesichert. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Das Vorhaben dient einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen Untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (Art. 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).

 

Die erforderlichen Abstandsflächen liegen vollständig auf dem Vorhabengrundstück mit der Fl.Nr. 377, der Gemarkung Reckendorf. Die Nachbarunterschriften waren bei Einreichung der Bauantragsunterlagen am 13.05.2020 nicht vollständig. Ein Antrag gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO auf Benachrichtigung der Nachbarn, deren Unterschriften fehlen, wurde nicht gestellt. Der Antragsteller wurde am 13.05.2020 aufgefordert diese nachzureichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

 


Beschluss:          6 : 0

 

(persönliche Beteiligung Herr Bernhard Müller)

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf stimmt den Bauantrag von Herrn Bernhard Müller zum Neubau eines Maschinenschuppens für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück der Gemarkung Reckendorf, Fl.Nr. 377, 96128 Reckendorf, vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung zu.