Die Gemeinde Gerach beabsichtigt den Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück mit der Fl.Nr. 453 der Gemarkung Gerach.

 

 

Mit einer solchen Einbeziehungssatzung können Grundstücke, die sich im Außenbereich befinden, in den Innenbereich einbezogen werden, sofern sie von der sie umgebenden Bebauung geprägt sind.

Da die Belange der Gemeinde Reckendorf nicht berührt werden, kann der Planung zugestimmt werden.