Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Lagers, einer Terrassenüberdachung und Eingangsüberdachung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 727/18 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereiche des Bebauungsplanes „Am Geracher Weg I - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung am 24.03.2020 behandelt, damals wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Ausschnitt aus dem damaligen Sachverhalt:

 

„Das geplante Lager östlicher der bestehenden Garage ist es gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei (bis 75 m³). Ebenso verfahrensfrei ist die Terrassenüberdachung im Süden (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO). Die geplante Eingangsüberdachung zwischen der Garage und dem Wohnhaus fällt nach Rücksprach mit Herrn Weigel vom Landratsamt Bamberg nicht unter Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe f) BayBO und ist somit Baugenehmigungspflichtig. Da beide verfahrensfreie Vorhaben, Teil eines genehmigungspflichtigen Vorhabens (Eingangsüberdachung) sind, werden Sie Teil der Baugenehmigung.“

 

Auf Grund der Aussage von Herrn Weigel vom Landratsamt Bamberg wurde das Vorhaben als Bauantrag in der Sitzung behandelt. Am 25.05.2020 ging in der Veraltungsgemeinschaft Baunach folgendes Schreiben ein.

 

 

Auf Grund des Schreibens vom Landratsamt ging ein Antrag auf isolierte Befreiung mit den geforderten Befreiungen des Landratsamtes Bamberg in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach am 16.06.2020 ein.

 

Bei den Befreiungen handelt es sich um die Überschreitung des Baufensters und die Unzulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen.

 

 

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf stimmt der isolierten Befreiung von Frau Marion Schobert zum Neubau eines Lagers, einer Terrassenüberdachung und Eingangsüberdachung auf dem Grundstück der Gemeinde Reckendorf, Fl.Nr. 727/18, 96182 Reckendorf, Am Knock 16 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Baugrenzen

-          zur Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen

werden erteilt.