Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Gewächshauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 471 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kapellenweg“, und ist darin als reines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Kapellenweg“. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.

 

Grundsätzlich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

überbaubare Grundstücksfläche

 

Das Gewächshaus (2,60 m x 3,30 m) wird außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche errichtet. Die Prüfung hat ergeben, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits eine Vielzahl von Nebengebäuden außerhalb errichtet wurden.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf stimmt der isolierter Befreiung von Herrn und Frau Johannes und Monika Schmitt zur Errichtung eines Gewächshauses auf dem Grundstück der Gemarkung Reckendorf, Fl.Nr. 471, 96182 Reckendorf, Kapellenberg 2 zu.

 

Die beantragte Befreiung

-          zur Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche

wird erteilt.