Erster Bürgermeister Deinlein erklärte, der Bauausschuss habe die Baustelle Bahnhofstraße besichtigt und einen Beschluss hierzu gefasst. Anhand eines Luftbildes erklärte er die möglichen Positionen. Nach dem Vorschlag des Bauausschusses sollen 2 Engstellen geschaffen werden. Die erste Engstelle soll bei dem Baum direkt gegenüber der Einmündung der Friedensstraße entstehen und etwa unterhalb der Baumkrone sein. Die zweite Engstalle ist derzeit ein Pflanzbeet und soll ca. 20 cm in die bisherige Straße hineinragen, insgesamt wäre es eine 60-70 cm breite Engstelle.

 

Es erfolgte eine Diskussion, ob überhaupt, an welcher Stelle, wieviele Engstellen errichtet werden sollen und wie breit diese sein sollen. Gemeinderat Sippel gab zu Bedenken, dass es sich ohnehin um eine 30er Zone handele und seines Erachtens die Schaffung von Engstellen ein großes Hinderniss bilden und somit inakzeptabel seien.

 

Gemeinderat Pieler möchte geklärt wissen, wieviel Platz nach Errichtung der Engstellen übrigbliebe und welche Vorschriften es hierzu gibt. Immerhin handele es sich um einen Kreuzungsbereich, dessen Gestaltung sicherlich straßenverkehrsrechtlich geregelt ist.

 

Gemeinderat Müller verwies darauf, dass die landwirtschaftlichen Maschinen immer größer werden und für diese ausreichend Raum sein muss. Sie brauchen immer mehr Raum. Daher kann er nicht für Engstellen stimmen.

 

Gemeinderat Klose gab zu Bedenken, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge gerade in der Erntezeit sicherlich über den Gehsteig fahren würden.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass der Gehsteig abgesenkt  und als Multifunktionsstreifen ausgebildet wird, über den man bei Bedarf fahren und auf dem man parken könne.


Beschluss:          7 : 7

 

Die Fahrbahn wird gegenüber der Friedensstraße um bis zu 30 cm verjüngt.

 

Gem. Art. 51 Abs. 1 S. 2 der Bayer. Gemeindeordnung und § 30 Abs. 5 S. 2 der GeschO des Gemeinderats Reckendorf gilt damit der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.

 

 

Beschluss:          7 : 7

 

Eine Zweite Engstelle soll um 20 cm in die Straße hinein auf Höhe des Anwesens Bahnhofstraße 29 errichtet werden.

 

Gem. Art. 51 Abs. 1 S. 2 der Bayer. Gemeindeordnung und § 30 Abs. 5 S. 2 der GeschO des Gemeinderats Reckendorf gilt damit der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.

 

Hinweis des Schriftführers: Die Fahrbahn an der Bahnhofstraße bleibt damit unverändert.