Sitzung: 09.09.2020 Gemeinderat Reckendorf
Die Mitglieder des Gemeinderates haben den Sachverhalt mit der
Sitzungsladung erhalten.
Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 26.06.2020.
Die Planung lag vom 11.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020 öffentlich
aus.
1. Träger
öffentlicher Belange
1. Folgende Fachstellen
haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und
werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
1 Regierung von Oberfranken 95444
Bayreuth
5 Wasserwirtschaftsamt Kronach 96317
Kronach
6 Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung 96049
Bamberg
8 Amt für Ländliche Entwicklung 96047
Bamberg
12 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region
Süd 80339
München
13 Verkehrsverbund Großraum Nürnberg 90443
Nürnberg
14 Agilis Eisenbahngesellschaft mbH &
Co. KG 93053
Regensburg
15 Zweckverband zur Wasserversorgung 96182
Reckendorf
17 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 80539
München
19 Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg
- Liegenschaftsabteilung 96049
Bamberg
20 Evangelische Gesamtkirchenverwaltung 96049
Bamberg
2. Nachfolgende Behörden oder sonstige
Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine
Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:
3 Regionaler Planungsverband,
Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom 26.05.2020
7 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bamberg, Stellungnahme vom 04.06.2020
9 Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg,
Stellungnahme vom 28.05.2020
10 TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme
vom 06.05.2020
11 Deutsche Telekom Technik GmbH,
Stellungnahme vom 19.05.2020
16 Regierung von Oberfranken, Bergamt
Nordbayern, Bayreuth, Stellungnahme vom 03.06.2020
21 Gemeinde Gerach, Stellungnahme vom
28.05.2020
22 Markt Rentweinsdorf, Stellungnahme vom
10.06.2020
23 Markt Rattelsdorf, Stellungnahme vom
29.05.2020
24 VG
Baunach, Stellungnahme vom 08.06.2020
Beschluss: 13 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur
Kenntnis, dass seitens der vorgenannten Behörden und Träger
öffentlicher Belange keine Stellungnahme erfolgt
ist bzw. keine Bedenken bestehen.
3. (2) Stellungnahme
des Landratsamtes Bamberg vom 28.05.2020
Beschluss: 13 : 0
Naturschutz
Der
Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Bzgl.
Hochwasserrückhalt ist festzustellen, dass der Geltungsbereich im
wassersensiblen Bereich jedoch außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete
liegt.
Der
hochwertige und gem. Art. 23 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG geschützte Teilbereich
(Flachlandmähwiese) innerhalb des Geltungsbereiches wird auf externer Fläche
wirksam ausgeglichen, wodurch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der
Unteren Naturschutzbehörde zu erwarten ist. Die Unterlagen zur
Bebauungsplanänderung werden durch entsprechende Texte und Pläne ergänzt.
Beeinträchtigungen
der Ufergehölze sowie der Hecke zum Friedhofsparkplatz sind durch das geplante
Vorhaben nicht zu erwarten.
Beschluss: 13 : 0
Immissionsschutz
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und teilt die Bedenken gegenüber den mit
möglichen Gewerbebetrieben im geplanten Mischgebiet einhergehenden Emissionen
nicht.
Die einzige
vorhandene Wohnbaufläche im Umfeld des Plangebietes befindet sich direkt
westlich an den Geltungsbereich angrenzend. In diesem Bereich sollen allerdings
die beiden Einfamilienhäuser entstehen, so dass hier mit keinen ausgehenden
Emissionen zu rechnen ist. Im Übrigen befinden sich nördlich des Plangebietes,
zugleich nördlich der Geracher Straße, vorhandene Gewerbegebietsflächen. Neben
dem südöstlich befindlichen Friedhof wird das übrige Plangebiet von anderen
gemischten Bauflächen umgeben.
Zu Art und Nutzung
der Halle können noch keine Angaben getätigt werden, allerdings wird die Lage
der Halle im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung als Hinweis im
Bebauungsplan dargestellt.
Die möglichen
vorgesehenen Einfamilienhäuser werden ebenfalls als Bebauungs-Vorschlag im
Rahmen einer redaktionellen Klarstellung ergänzt.
Bei der Verwendung
der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - wurden wie üblich bei den
Berechnungsverfahren Immissionspunkte an die nächstliegenden Stellen möglicher
Wohngebäude gesetzt. Diese befinden sich gemäß der geltenden Regeln der BayBO
(Abstandsflächen) in Verbindung mit den festgelegten Baugrenzen meistens
mindestens bereits 3 m innerhalb des jew. Plangrundstückes. Da somit am Rand eines
Plangebietes noch kein Wohngebäude entstehen kann, erscheint die bei den
Berechnungen angesetzte Rechenweise richtig und nachvollziehbar.
Unter den
vorstehend aufgeführten und im Bebauungsplan letztlich dargestellten
Planungsabsichten - 2 Einfamilienhäuser im westlichen Teil, die Halle im
östlichen Teil - werden die Vorgaben und schalltechnischen Orientierungswerte
der DIN 18005 eingehalten. An der geplanten Halle selbst entstehen dabei keine
schützenswerte Immissionsorte. Da somit weder Schallschutzmaßnahmen noch
Schallschutzfenster notwendig sind, ist die Kennzeichnung mit dem Planzeichen
15.6 nicht erforderlich.
In die Hinweise
der Verbindlichen Festsetzungen wird aber eine Ergänzung im Rahmen einer
redaktionellen Klarstellung vorgenommen, dass im östlichen Bereich keine
Wohngebäude errichtet werden sollen. Falls doch, ist für diese Wohngebäude ein
schalltechnischer Nachweis zur Einhaltung der schalltechnischen
Orientierungswerte im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu erbringen.
Die Begründung
wird außerdem hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen des
Friedhofsparkplatzes im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung ergänzt.
Nennenswerte negative schalltechnische Auswirkungen ergeben sich durch den in
erster Linie nur tagsüber genutzten Parkplatz nicht.
Beschluss: 13 : 0
Bodenschutz
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bodenschutz zur Kenntnis.
Eine Verlängerung wurde beantragt, ist aber noch in Bearbeitung.
Beschluss: 13 : 0
Wasserrecht
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Wasserrecht zur Kenntnis. Die Hinweise
über mögliche hohe und/oder wechselnde Grundwasserstände und zum Schutz vor
Sachschäden werden berücksichtigt.
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Abwasserentsorgung zur Kenntnis. Die
Hinweise werden im Rahmen der Tiefbauplanung berücksichtigt.
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Trinkwasserversorgung zur Kenntnis. Die
Hinweise zur wasserrechtlichen Erlaubnis werden berücksichtigt.
Die Hinweise
wurden in die Begründung als redaktionelle Klarstellung aufgenommen.
Gemeinderatsmitglied
Pieler betritt den Sitzungssaal um 18:17 Uhr.
Beschluss: 14 : 0
Kreiseigener
Tiefbau
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Kreiseigenen Tiefbau zur Kenntnis.
Beschluss: 14 : 0
Bauleitplanung
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Bauleitplanung zur Kenntnis.
Beschluss: 14 : 0
Verkehrswesen
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Verkehrswesen zur Kenntnis.
Zur
Verdeutlichung der Zufahrtssituation wurde in die Planzeichnung ein zusätzliches
Plansymbol eingetragen und die textlichen Festsetzungen dementsprechend
angepasst.
Die Planzeichnung
und die textlichen Festsetzungen wurden um die Baubeschränkungszone von 40
Metern unter Angabe der Rechtsquellen redaktionell ergänz
(4) Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes
Bamberg – Abteilung Straßenbau vom 26.05.2020
Beschluss: 14 : 0
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Planzeichnung
und die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung wurden um die Baubeschränkungszone
von 40 Metern unter Angabe der Rechtsquellen redaktionell ergänzt.
Die Bezeichnung
der Ortsdurchfahrt wurde in der Planzeichnung ergänzt.
Zur
Verdeutlichung der Zufahrtssituation wurde in die Planzeichnung ein
zusätzliches Plansymbol eingetragen und die textlichen Festsetzungen
dementsprechend angepasst.
Die Hinweise zu
Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen werden berücksichtigt. Die Begründung
wurde redaktionell angepasst.
Die Hinweise zur
Zuleitung von Wasser und Abwässern sowie zu den von der Bundesstraße
ausgehenden Emissionen werden berücksichtigt.
(18) Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes
vom 23.06.2020
Beschluss: 14 : 0
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Hinweise zu
möglichen Beeinträchtigungen durch die an das Plangebiet angrenzenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen (Flurnummer 920) werden berücksichtigt. Eine
entsprechende redaktionelle Ergänzung wird in die Begründung aufgenommen.
Die Hinweise
bezüglich der Entwässerungs-Drainagen werden berücksichtigt.
2. Bürger
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum
Bebauungsplan-Verfahren vorgebracht.
Beschluss: 14 : 0
Der Gemeinderat
nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss: 14
: 0
Der Gemeinderat Reckendorf beschließt aufgrund der
§§ 9 und 10 des BauGB die vom Büro für Städtebau in Bamberg gefertigte 5.
Bebauungsplan-Änderung "Geracher Weg", in der Fassung vom 21.04.2020
mit der Begründung in der Fassung vom 21.04.2020 und den redaktionellen
Klarstellungen vom 29.07.2020 als Satzung.