Die Mitglieder des Gemeinderates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.

 

Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 26.06.2020.

Die Planung lag vom 11.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020 öffentlich aus.

 

 

 

1.         Träger öffentlicher Belange

 

1.         Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:

 

1          Regierung von Oberfranken                                                                  95444 Bayreuth

5          Wasserwirtschaftsamt Kronach                                                             96317 Kronach

6          Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung                          96049 Bamberg

8          Amt für Ländliche Entwicklung                                                              96047 Bamberg

12        Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd                               80339 München

13        Verkehrsverbund Großraum Nürnberg                                                90443 Nürnberg

14        Agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG                                      93053 Regensburg

15        Zweckverband zur Wasserversorgung                                                96182 Reckendorf

17        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege                                       80539 München

19        Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

             - Liegenschaftsabteilung                                                                        96049 Bamberg

20        Evangelische Gesamtkirchenverwaltung                                            96049 Bamberg

 

 

 

 

2.         Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:

 

3          Regionaler Planungsverband, Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom 26.05.2020

7          Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Stellungnahme vom 04.06.2020

9          Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg, Stellungnahme vom 28.05.2020

10        TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme vom 06.05.2020

11        Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 19.05.2020

16        Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth, Stellungnahme vom 03.06.2020

21        Gemeinde Gerach, Stellungnahme vom 28.05.2020

22        Markt Rentweinsdorf, Stellungnahme vom 10.06.2020

23        Markt Rattelsdorf, Stellungnahme vom 29.05.2020

24        VG Baunach, Stellungnahme vom 08.06.2020

 

 

Beschluss:          13 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, dass seitens der vorgenannten Behörden und Träger

öffentlicher Belange keine Stellungnahme erfolgt ist bzw. keine Bedenken bestehen.

 

 

 

 

 

3.      (2)        Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 28.05.2020

 

 

 

Beschluss:          13 : 0

 

 

Naturschutz

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Bzgl. Hochwasserrückhalt ist festzustellen, dass der Geltungsbereich im wassersensiblen Bereich jedoch außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete liegt.

Der hochwertige und gem. Art. 23 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG geschützte Teilbereich (Flachlandmähwiese) innerhalb des Geltungsbereiches wird auf externer Fläche wirksam ausgeglichen, wodurch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu erwarten ist. Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung werden durch entsprechende Texte und Pläne ergänzt.

Beeinträchtigungen der Ufergehölze sowie der Hecke zum Friedhofsparkplatz sind durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten.

 

 

 

 

Beschluss:          13 : 0

 

Immissionsschutz

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und teilt die Bedenken gegenüber den mit möglichen Gewerbebetrieben im geplanten Mischgebiet einhergehenden Emissionen nicht.

Die einzige vorhandene Wohnbaufläche im Umfeld des Plangebietes befindet sich direkt westlich an den Geltungsbereich angrenzend. In diesem Bereich sollen allerdings die beiden Einfamilienhäuser entstehen, so dass hier mit keinen ausgehenden Emissionen zu rechnen ist. Im Übrigen befinden sich nördlich des Plangebietes, zugleich nördlich der Geracher Straße, vorhandene Gewerbegebietsflächen. Neben dem südöstlich befindlichen Friedhof wird das übrige Plangebiet von anderen gemischten Bauflächen umgeben.

Zu Art und Nutzung der Halle können noch keine Angaben getätigt werden, allerdings wird die Lage der Halle im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung als Hinweis im Bebauungsplan dargestellt.

Die möglichen vorgesehenen Einfamilienhäuser werden ebenfalls als Bebauungs-Vorschlag im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung ergänzt.

Bei der Verwendung der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - wurden wie üblich bei den Berechnungsverfahren Immissionspunkte an die nächstliegenden Stellen möglicher Wohngebäude gesetzt. Diese befinden sich gemäß der geltenden Regeln der BayBO (Abstandsflächen) in Verbindung mit den festgelegten Baugrenzen meistens mindestens bereits 3 m innerhalb des jew. Plangrundstückes. Da somit am Rand eines Plangebietes noch kein Wohngebäude entstehen kann, erscheint die bei den Berechnungen angesetzte Rechenweise richtig und nachvollziehbar.

Unter den vorstehend aufgeführten und im Bebauungsplan letztlich dargestellten Planungsabsichten - 2 Einfamilienhäuser im westlichen Teil, die Halle im östlichen Teil - werden die Vorgaben und schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten. An der geplanten Halle selbst entstehen dabei keine schützenswerte Immissionsorte. Da somit weder Schallschutzmaßnahmen noch Schallschutzfenster notwendig sind, ist die Kennzeichnung mit dem Planzeichen 15.6 nicht erforderlich.

In die Hinweise der Verbindlichen Festsetzungen wird aber eine Ergänzung im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung vorgenommen, dass im östlichen Bereich keine Wohngebäude errichtet werden sollen. Falls doch, ist für diese Wohngebäude ein schalltechnischer Nachweis zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu erbringen.

Die Begründung wird außerdem hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen des Friedhofsparkplatzes im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung ergänzt. Nennenswerte negative schalltechnische Auswirkungen ergeben sich durch den in erster Linie nur tagsüber genutzten Parkplatz nicht.

 

 

 

Beschluss:          13 : 0

 

Bodenschutz

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bodenschutz zur Kenntnis.


 

Eine Verlängerung wurde beantragt, ist aber noch in Bearbeitung.

 

Beschluss:          13 : 0

 

Wasserrecht

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Wasserrecht zur Kenntnis. Die Hinweise über mögliche hohe und/oder wechselnde Grundwasserstände und zum Schutz vor Sachschäden werden berücksichtigt.

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Abwasserentsorgung zur Kenntnis. Die Hinweise werden im Rahmen der Tiefbauplanung berücksichtigt.

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Trinkwasserversorgung zur Kenntnis. Die Hinweise zur wasserrechtlichen Erlaubnis werden berücksichtigt.

 

Die Hinweise wurden in die Begründung als redaktionelle Klarstellung aufgenommen.

 

Gemeinderatsmitglied Pieler betritt den Sitzungssaal um 18:17 Uhr.


 

 

Beschluss:          14 : 0

 

Kreiseigener Tiefbau

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Kreiseigenen Tiefbau zur Kenntnis.

 

 

 

 

Beschluss:          14 : 0

 

Bauleitplanung

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Bauleitplanung zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:          14 : 0

 

Verkehrswesen

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Verkehrswesen zur Kenntnis.

 

Zur Verdeutlichung der Zufahrtssituation wurde in die Planzeichnung ein zusätzliches Plansymbol eingetragen und die textlichen Festsetzungen dementsprechend angepasst.

 

Die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen wurden um die Baubeschränkungszone von 40 Metern unter Angabe der Rechtsquellen redaktionell ergänz

 

 

 

(4)    Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg – Abteilung Straßenbau vom 26.05.2020

 

 



 


Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung wurden um die Baubeschränkungszone von 40 Metern unter Angabe der Rechtsquellen redaktionell ergänzt.

 

Die Bezeichnung der Ortsdurchfahrt wurde in der Planzeichnung ergänzt.

 

Zur Verdeutlichung der Zufahrtssituation wurde in die Planzeichnung ein zusätzliches Plansymbol eingetragen und die textlichen Festsetzungen dementsprechend angepasst.

 

Die Hinweise zu Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen werden berücksichtigt. Die Begründung wurde redaktionell angepasst.

 

Die Hinweise zur Zuleitung von Wasser und Abwässern sowie zu den von der Bundesstraße ausgehenden Emissionen werden berücksichtigt.


 

(18)  Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 23.06.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Die Hinweise zu möglichen Beeinträchtigungen durch die an das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen (Flurnummer 920) werden berücksichtigt. Eine entsprechende redaktionelle Ergänzung wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Hinweise bezüglich der Entwässerungs-Drainagen werden berücksichtigt.

 

 

 

2.             Bürger

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren vorgebracht.

 

Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 


Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat Reckendorf beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des BauGB die vom Büro für Städtebau in Bamberg gefertigte 5. Bebauungsplan-Änderung "Geracher Weg", in der Fassung vom 21.04.2020 mit der Begründung in der Fassung vom 21.04.2020 und den redaktionellen Klarstellungen vom 29.07.2020 als Satzung.